Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Joe, Tuesday, 08.12.2009, 15:55 (vor 5867 Tagen) @ Carsten

Falsch. Aber das liegt schlicht daran, daß Du nicht fähig bist,
juristische Texte zu interpretieren.


Ich arbeite seit Jahren bei einem Jurist. Du bist wahrhaft nicht der
Hellste mein Guter. Man könnte annehmen, du bist eine Frau. ;-)

Wenn Du was könntest wärst Du dort nicht nur Hausmeister oder Putzfrau. Nur soviel: Die erweiterte Impressumspflicht trifft gemäß Gesetzesbegründung nur redaktionell-journalistische Angebote. Und das ist ein Forum, wo jeder reinschreibseln kann, gerade nicht. Was eine Redaktion ist, kannst Du in der Wikipedia nachschlagen.

Aus diesem Grund sollte man als Admin übrigens auch mit dem Editieren und Löschen nicht zu eifrig sein, sonst muß man sich nämlich die Inhalte zurechnen lassen und setzt sich damit unnötig der Rechtsverfolgung aus (ansonsten ist der Poster selbst für seine Inhalte verantwortlich).


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