Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Carsten, Monday, 07.12.2009, 14:07 (vor 5868 Tagen) @ Advokat

Folgende Pflichtangaben müssen gemacht werden:


Aber nur wenn die Pflicht besteht ein Impressum zu veröffentlichen!

Das ist korrekt. Wenn sie zu Kontakt und Impressum verlinkt, sollte Impressum auch angegeben werden. Wozu sonst erwähnt sie Impressum, wenn keins vorhanden ist?


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