Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Welche Angaben muss das Impressum beinhalten?

Pancake, Tuesday, 08.12.2009, 20:12 (vor 5866 Tagen) @ Carsten

Da ein Diskussionsforum nicht ausschließlich persönlichen oder
familiären
Zwecken dient, besteht nach § 5 TMG & § 55 RStV
Impressumspflicht.
Warum das so ist, musst du schon die fragen, die solche Gesetze
verabschieden.

Schade, ich dachte, du hättest mir das sagen können.


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