Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Eine Enteignung findet (noch) nicht statt.

Adam, Friday, 18.12.2009, 14:17 (vor 5453 Tagen) @ Mus Lim

Das geht soweit, dass ein Mann als Hausbesitzer davon Abstand nehmen
sollte, mit einer "Freundin" zusammenzuziehen. Spätestens in ein bis zwei
Jahren unterstellt der Staat eine "eheähnliche Gemeinschaft" und die
"Freundin" erhält durch das Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit, unter
Vortäuschung einer Straftat den Hausbesitzer aus seinem eigenen Eigentum
entfernen zu lassen. Das ist der Sieg des Kommunismus (Enteignungsgedanke)
über den Kapitalismus (Leistungsträger).

Das ist nicht richtig. Von Enteignung kann in diesem Falle keine Rede sein. Zieht die Freundin in sein Haus, so wird sie es, sofern er das will, wieder verlassen müssen. Freilich legt das sog. Gewaltschutzgesetz (mit der üblichen rechtswidrigen Umkehr der Beweislst) unverhältnismäßig Macht in ihre Hände. So zu tun, als könne Sie sich auf diese Weise aber die Immobilie aneignen, ist barer Unsinn. Selbst wenn der Mann Hausverbot bekommt (schlimm genug), so gilt dies nur vorüberhgehend. Sein Eigentum behält er, und sie wird in der Zwischenzeit ausziehen müssen.

Adam


gesamter Thread:

 

powered by my little forum