Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Träumer!

Joe, Friday, 18.12.2009, 14:43 (vor 5456 Tagen) @ Adam

Das ist nicht richtig. Von Enteignung kann in diesem Falle keine Rede
sein. Zieht die Freundin in sein Haus, so wird sie es, sofern er das will,
wieder verlassen müssen. Freilich legt das sog. Gewaltschutzgesetz (mit der
üblichen rechtswidrigen Umkehr der Beweislst) unverhältnismäßig Macht in
ihre Hände. So zu tun, als könne Sie sich auf diese Weise aber die
Immobilie aneignen, ist barer Unsinn. Selbst wenn der Mann Hausverbot
bekommt (schlimm genug), so gilt dies nur vorüberhgehend. Sein Eigentum
behält er, und sie wird in der Zwischenzeit ausziehen müssen.

Du hast doch keinen blassen Schimmer, wovon Du redest.

Weißt Du eigentlich, wie schwer es ist, wildfremde Leute aus seinem Eigentum entfernen zu lassen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen? Die können da, gut geschützt vom deutschen "Rechtsstaat" jahrelang wohnen und alles verwüsten.

Und glaubst ernsthaft, eine "gewaltgeschützte" Frau wird Mann leichter los? Der Eintrag im Grundbuch nützt ihm doch nur insofern etwas, als daß er Schuldner der Grundsteuer und anderer kommunaler Abgaben ist.


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