Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Überspitzt formuliert

Mus Lim ⌂, Friday, 18.12.2009, 15:31 (vor 5453 Tagen) @ Joe

Adam hat dahingehend recht, dass ich überspitzt formuliert habe. (Enteignung steht aber auch in Klammern.)

Natürlich muss die Freundin das Haus wieder räumen, sie hat ja keinen Mietvertrag. Aber per Hausverbot aus seinem eigenen Eigentum (und sei es nur auf Zeit) entfernt zu werden, ist ja nun schlimm genug.

Auch kann sie die Zeit nutzen, und die gesamte Wohnungseinrichtung zu räumen.
ER muss dann einen Anwalt zahlen, um das zurückzufordern. Er wird dann im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass alles ihm gehörte (sie könnte ja in den zwei Jahren die Wohnung neu hergerichtet haben und behaupten, dies und jenes mit eigenem Geld angeschafft zu haben.) Kaufbelege lassen sich in der Zeit der Wegweisung auch beseitigen, es sei denn, er war so schlau und hat die Kaufbelege in einem Schließfach deponiert.


Ich habe aber von einem anderen Fall erfahren, ein verheiratetes Paar trennt sich, er finanziert mit seiner Arbeitskraft ein Haus, per Scheidungsurteil bekommt sie die Hälfte des Hauses, er wird (auch infolge überhöhter Unterhaltsforderungen) zahlungsunfähig, seine Haushälfte muss zwangsversteigert werden, sie beleiht ihre Haushälfte und ersteigert damit seine Haushälfte.

Fazit: SIE besitzt das ganze Haus, ER besitzt alle Schulden in Höhe von rund einer Million (das Haus war nicht abbezahlt).

Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich.

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