Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Rainer ⌂, Wednesday, 17.03.2010, 12:49 (vor 5370 Tagen) @ Ein Leser

In seinem Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, entschied das
Gericht, dass der gehörnte Ehegatte vom mutmaßlichen Erzeuger der
Kinder - zugleich der jetzige Lebensgefährte seiner Ex-Frau - die
Unterhaltsleistungen für die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder
zurückfordern kann.

Das OLG hatte es abgelehnt, dass ein Mann eine Vaterschaftsfeststellung gegen einen anderen Mann erwirken kann. Der BGH hob diese Entscheidung auf.

Das Urteil suggeriert, der gehörte Ehegatte bekommt den Unterhalt zurück. Im Urteil steht nur das ihm die Möglichkeit nicht verweigert werden darf die Vaterschaft des richtigen Mannes feststellen zu lassen um überhaupt auf Schadenersatz klagen zu können. Ich wüsste allerdings nicht, wo für diesen Fall im BGB ein "Schadensersatz" anzuwenden wäre. Zum Anderen, wenn der "richtige" Vater überhaupt nicht leistungsfähig war, dann hätte er überhaupt nie Unterhalt zahlen müssen. Hier wird versucht die Mutter als Ursache des Desasters herauszuhalten in dem man so tut als wenn die falsche Vaterschaft nur ein Problem zwischen den (Schein)Vätern ist.

http://wikimannia.org/index.php?title=Kuckuckskind#Rechtsprechung

Rainer

PS: Eine Vaterschaftsfeststellung oder Aberkennung für die Vergangenheit gibt es nicht. Die kann es auch nicht geben weil sonst alle Rechtsgeschäfte der Vergangenheit nichtig wären, bei denen eine Zustimmung (oder Ablehnung) des "Vaters" erfolgte.

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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