Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Oliver, Wednesday, 17.03.2010, 13:35 (vor 5366 Tagen) @ Rainer

Betrug und Personenstandsfälschung

Strafgesetzbuch

* § 169. Personenstandsfälschung.

1. Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

* § 263. Betrug.

1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Theoretische Rechtsfolgen für die Täterin

Die Mutter weiß genau, wer als Vater in Frage kommt. Verschweigt sie, dass mehrere Männer als Vater in Frage kommen, macht sie sich durch Unterdrückung wahrer Tatsachen strafbar. Stellt sich in einem Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind untergeschoben hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die Mutter einleiten, da Betrug ein Offizialdelikt ist. In der Praxis ist aber kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die ein Kind untergeschoben hat, strafrechtlich belangt wurde.

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Liebe Grüße
Oliver


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