Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wenn Mumus & Co. posten...

Schlaumeier, Thursday, 18.03.2010, 19:01 (vor 5365 Tagen) @ Frau - einfach besser

a) Hat im vorliegenden Fall jemand ein Kind untergeschoben?

Ja. Darum geht's ja.

b) Hat im vorliegenden Fall jemand den Personenstand einer Behörde
gegenüber falsch angegeben?

Ja.

c) Wer hat im vorliegenden Fall einen rechtswidrigen Vermögensvorteil?

Der echte Vater und die Kindsmutter.

Für die Intelligenzbestien von "Wikimannia": Man kann einem Mann kein Kind
unterschieben. Der Tatbestand ist nur in Bezug auf die Mutter eines Kindes
definiert. Vielleicht sollte man mit Begrifflichkeiten etwas vorsichtiger
sein, wenn man keine Ahnung hat und im Zweifelsfall jemanden fragen, der
sich auskennt.

Subsumption überlässt du wohl besser Leuten, die sich mit so was auskennen.

Du hast heute ein wenig zu viel Zeit unter der heißen Dusche verbracht, kann das sein? So was senkt den IQ nämlich nach und nach auf die Höhe der Wassertemperatur.


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