Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Michael, Thursday, 18.03.2010, 01:07 (vor 5366 Tagen) @ der_quixote

Unterhaltsprostituierte eben.
Der ist es egal für wen sie die Beine grätscht gegen Geld.

Frank

Hat hier jemand schon mal darüber nachgedacht, mit welchem Recht der "leibliche" Vater belangt werden soll? Das ist wieder typisch deutsch!
Die Frau betrügt massiv und irgend ein Mann bezahlt. Da erhält (trauriger weise, aber wenigstens am höchsten deutschen Gericht) das Recht den leiblichen Vater auf Schadenersatz oder was auch immer zu fordern?!
Für mich absolut unverständlich: Die FRAU ALLEINE HAT DAS RECHT ZU ENTSCHEIDEN, VON WEM UND WANN SIE EIN KIND BEKOMMT.
Fazit: Sie alleine muss dafür bezahlen ggf. kann oder sollte der leibliche Vater einen Teil dazu beitragen. Aber wer weiss denn, was die Frau diesem Mann erzählt hat? Hat er das gewusst? Generell gibt es in Deutschland das "VERURSACHER" Prinzip. Verursacher ist jemand, der willend und wissentlich jemanden anderen Schaden zufügt. Das ist auschließlich die Frau und niemand sonst!
Sie allein trägt die Verantwortung!!!

(Aber offensichtlich nicht in dem ach so hochgelobten Rechtstaat namens Bundesrepublik Deutschland)


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