Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht!

Ekki, Tuesday, 06.07.2010, 10:34 (vor 5633 Tagen) @ Mike

Hallo Mike!

Wie Du unter dem von Dir selbst hier geposteten Link Kranzgeld) nachlesen kannst, ist das Kranzgeld ein zivilrechtlicher Anspruch, kein[/u] strafrechtlicher.

Mit anderen Worten:

Endete der Prozeß damit, daß Kachelmann Kranzgeld zu zahlen hat, dann wäre er nicht vorbestraft und müßte nicht in den Knast![/u]

Und das soll eine schlechte Perspektive sein?

Meiner Meinung nach ist es nur leider so gut wie ausgeschlossen, daß ein Strafprozeß mit der Zuerkennung eines zivilrechtlichen Anspruchs endet.

Insofern wäre Karasek allenfalls mangelnder Realitätsbezug vorzuwerfen.

Im Übrigen aber würde ich mir an Stelle von Kachelmann nach der Realisierung dieses die Finger ablecken[/u]!

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.


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