Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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totale Anarchie

Ekki, Sunday, 11.07.2010, 21:45 (vor 5428 Tagen) @ Tätiger

Hallo Tätiger!

Dieser Thread ist ein doppeltes Erlebnis für mich:

Zum einen kriege ich kein Contra von unseren religiösen Fundis (was wahrscheinlich darauf zurückzuführen ist, daß diese mich als unbekehrbaren, mit Nichtbeachtung zu strafenden Heiden betrachten.)

Zum anderen aber - und das ist das wesentlich größere Erlebnis für mich - finde ich mich zum ersten Mal in der Rolle dessen, der die Religionsfreiheit verteidigt.

Aus der Verfassung der dahingeschiedenen UdSSR:

Art. 52 Den Bürgern der UdSSR wird Gewissensfreiheit garantiert, das heißt das Recht, sich zu einer beliebigen oder keiner Religion zu bekennen, religiöse Kulthandlungen auszuüben oder atheistische Propaganda zu betreiben. Das Schüren von Feindschaft und Haß im Zusammenhang mit religiösen Bekenntnissen ist verboten.

In der UdSSR sind die Kirche vom Staat und die Schule von der Kirche getrennt.

Daß die Praxis der UdSSR Mord und Folter gläubiger Menschen beinhaltete, ändert nichts daran, daß das Obige, würde es wortwörtlich umgesetzt, noch heute Vorbild sein könnte.

Gruß

Ekki

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Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.


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