Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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totale Anarchie

Tätiger, Sunday, 11.07.2010, 22:00 (vor 5427 Tagen) @ Ekki

Zum einen kriege ich kein Contra von unseren religiösen Fundis
(was wahrscheinlich darauf zurückzuführen ist, daß diese mich als
unbekehrbaren, mit Nichtbeachtung zu strafenden Heiden betrachten.)

damit kann ich dir leider nicht dienen :)

Zum anderen aber - und das ist das wesentlich größere
Erlebnis
für mich - finde ich mich zum ersten Mal in der Rolle
dessen, der die Religionsfreiheit verteidigt.

ich wüsste nicht, wer sie in Frage gestellt hätte.
Ich habe lediglich ein andere Definition von Religionsfreiheit.

Art. 52 Den Bürgern der UdSSR wird Gewissensfreiheit garantiert,
das heißt das Recht, sich zu einer beliebigen oder keiner Religion zu
bekennen, religiöse Kulthandlungen auszuüben oder atheistische Propaganda
zu betreiben. Das Schüren von Feindschaft und Haß im Zusammenhang mit
religiösen Bekenntnissen ist verboten.

damit wären also auch Genitalverstümmelungen und Schüren von Männerhass legal, oder?

Frankreich und sogar die Türkei sind der BRD übrigens mit ihren laizistischen Verfassungen weit voraus.


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