Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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totale Anarchie

Prometheus, Luxemburg, Monday, 12.07.2010, 00:11 (vor 5425 Tagen) @ Ekki

Nein, denn beides verstieße - wenn man denn einmal das Rechtsverständnis
westlicher Staaten auf die UdSSR anwenden will - gegen höherrangige
Rechtsgüter (Unverletzlichkeit der Person [Genitalverstümmelungen] oder
Meinungsfreiheit [die durch Schüren von Haß gegen wen auch immer mißbraucht
würde] ).

Streng genommen ist das Schüren von Hass eine Form der Meinungsäußerung, und wäre damit durch die Meinungsfreiheit erst einmal geschützt. Nun kann es natürlich als Konsequenz auf diese Meinungsäußerungen für bestimmte Personen zur Verletzung anderer Grundrechte kommen, zum Beispiel dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Von der Warte lassen sich in einem begrenzten Maße Einschränkungen der Meinungsfreiheit rechtfertigen. Hier geht es aber immer um ein äußerst sensibles Gleichgewicht.

Ach ja, das Schüren von Männerhass ist ja zur Zeit legal, unter Strafe stellen wollen die Politiker nur den Hass gegen Frauen, dies dann allerdings bis hin zur vollständigen Aufhebung der Meinungsfreiheit.


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