Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Höhe und Abgehobenheit

DvB, Wednesday, 02.02.2011, 10:34 (vor 5041 Tagen) @ Gismatis

Ich bin mir ob dieser Antwort nicht sicher, ob du mich richtig verstanden
hast. Du hast geschrieben, dass der Einzelne diskriminieren darf, der Staat
aber nicht.

'Der Staat in manchen Gemeinwesen aber nicht.' Will heißen: betrifft - zumindest formal, angeblich oder der Theorie nach - Republiken und Demokraturen, wo die Person verachtet und der Haufen angebetet wird.

Damit bin ich an sich einverstanden. Es gibt da nur das
Problem, dass das nicht funktioniert, denn in einer Demokratie will der
Staat das, was das Volk will.

Ein schöner Punkt, von dem her man die verlogene Schizophrenie aufrollen kann. Einer von unzählbaren.

Das ginge dann gut, wenn die Menschen
zwischen ihrem persönlichen Recht zu diskriminieren und der Pflicht des
Staates nicht zu diskriminieren, unterscheiden würden. Tun die meisten
aber nicht!

Die Demokratie, das geniale System - funktioniert prima, außer bei Menschen. :D

Ich lehne Gefühle nicht ab.

Was aber nichts dran ändert, daß Du sie als 'nicht so hochwertig' abwertest.

Vor allem gute Gefühle halte ich für positiv.

Tchjaja, da begeben wir uns aber auf äußerst schwammiges Gelände. Was ist denn gut und was ist schlecht? - Das ist wieder Wertungsfrage. Und Du wirst natürlich wieder aus abstrakten Herleitungen was zurechtkonstruieren.

Bei negativen Gefühlen muss man aufpassen, dass sie nicht zu
stark werden. Der Verstand kann helfen, negative Gefühle im Zaum zu
halten. Mit Verstand handeln heißt nicht, dass keine Gefühle beteiligt
sind. Das ist auch praktisch nicht möglich.

Wenn negative Gefühle das Richtige besagen, wieso sollte man sie denn dann im Zaum halten?

Diesen Stiefel willst du mir anziehen!

Na, mal schaun, wie gut Du im Rauswinden bist... *gg*

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