Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diskussion über Artikel 'Abtreibung' bei WikiMANNia (Recht)

Rainer ⌂, Thursday, 17.11.2011, 08:20 (vor 4754 Tagen) @ Flint

Möchte hier mal eine Diskussion zum WikiMANNia-Artikel Abtreibung anstoßen.

Der Unterschied zwischen Mord und Tötung wird bei uns nicht per Gesetz festgelegt, sondern liegt im Ermessen des Richters. Die auf das Jahr 1941 zurückgehende heutige Fassung des Mordparagrafen beruht auf dem nationalsozialistischen Täterstrafrecht. Sie ist ein Freibrief für den Richter, im Einzelfall so zu entscheiden, wie er will. Insbesondere das Merkmal ´niedrige Beweggründe´ ist eine Einladung an ihn, entweder seiner moralischen Entrüstung über den Angeklagten freien Lauf zu lassen, oder aber - immerhin bei der Tötung eines Menschen - Verständnis für ihn aufzubringen. Die Entscheidung über Mord oder Totschlag, lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe liegt damit allein beim Richter.

Die klare Fassung des Mordparagrafen von 1871, nach der wegen Mordes bestraft wurde, wer einen anderen Menschen "mit Überlegung" tötet[*], definierte die Tötung Ungeborener ganz klar als Mord. Allein über den Umweg, den Gezeugten aber noch Ungeborenen das Menschsein abzusprechen, könnte verhindert werden von Mord zu sprechen.

[*] Befreiung des Strafrechts vom nationalsozialistischen Denken

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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