Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Definition von Unterbrechung (Recht)

Flint ⌂, Friday, 18.11.2011, 01:09 (vor 4756 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Weder - noch.
Schwangerschaftsunterbrechung ist ein halbwegs neutraler Begriff. So wie
auch 'Tötung' ein halbwegs neutraler Begriff ist, der z.B. Mord,
Totschlag, Unfall, Hinrichtung, Schlachtung, Sterbehilfe und dergleichen
umfassen kann.

Das sehe ich nicht so.

Schaut man sich die Definition von Unterbrechung an (Hervorhebung von mir)...:

Unterbrechung Definition: [1] Zerteilung einer Verbindung; Öffnung einer Leitung, eines Rohres, eines Seils [2] Störung einer Kommunikation, eines Gesprächs [3] kurzzeitige Aussetzung einer Handlung um diese später wieder aufzunehmen [4] juristisch: Aussetzen einer vertraglich vereinbarten Frist [5] Informatik: kurzfristige Aussetzung eines Programms, um eine höherpriorisierte und damit zeitkritische Verarbeitung durchzuführen

...könnte man glauben, es handele sich um eine Unterbrechung die später wieder aufgenommen werden könnte.

Was außerdem auffällt, FeministInnen lenken von der Hauptsache ab, -DEM KIND-. Es geht nämlich nicht um die Schwangerschaft und deren Dauer sondern um das Kind und dessen Leben. Beim "Mein Bauch gehört mir" lenken sie genauso ab. Es geht nicht um deren Bauch sondern um DAS KIND. Und das hat ein eigenes Leben und ein eigenes Lebensrecht.

Flint

--
[image]
---
Der Maskulist
---
Familienpolitik


gesamter Thread:

 

powered by my little forum