Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Falsch verstanden oder reflexhaftes, zwanghaftes falsch verstehen? (Recht)

Flint ⌂, Friday, 18.11.2011, 16:46 (vor 4755 Tagen) @ Wiki

Beelzebub hat bereits richtig darauf hingewiesen, dass der Ausdruck
Abtreibung nicht von den Feministinnen geprägt wurde, die in den 1970ern
die Abtreibung legalisierten, sondern schon im Allgemeines Landrecht für
die Preußischen Staaten (1794) von Abtreibung die Rede ist.

Ja, darauf kannst Du dich jetzt festbeißen. Der Ausdruck Abtreibung ist trotzdem euphemistisch und fälschend. Es interessiert mich auch nicht, was im Landrecht für die preussischen Staaten 1794 gesagt wurde wenn da danebengehauen wird. Wahrheit ist Wahrheit, egal wer etwas wann gesagt hat oder nicht gesagt hat.

Übrigens schließt der Ausdruck Leibesfrucht nicht aus, daß es sich um einen Menschen handelt.

Weiter zeigen Sie dort Bilder, die ebenfalls manipulativ sind.
Es werden dort geborene Babys gezeigt, obwohl es um die Tötung von
Ungeborenen geht.

Bilder? Ich habe 1 Bild von WikiMANNia verändert.

Ihre Anwürfe sind also lächerlich und abwegig, wenn Sie hier von
"Wahrheit" und "Lüge" fabulieren.

So Burle und jetzt kannst Du jemand anderes Zeit stehlen.

EOD

Flint

--
[image]
---
Der Maskulist
---
Familienpolitik


gesamter Thread:

 

powered by my little forum