Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Magnus, Friday, 09.06.2006, 02:57 (vor 6918 Tagen) @ Lost&Found

Gegen jede sich über das Staatsrecht hinwegsetzende Gewalt muss
bedingungslos vorgegangen werden!

Sogar gegen staatliche Gewalt muss bedingungslos vorgegangen werden!

Gewalt ist nicht deswegen verkehrt, weil
sie in ein bestimmtes politisches Schema passt, sondern weil sie sich über
die Grenzen der Unverletzlichkeit des Individuums eigenmächtig hinweg
setzt!

Das trifft für staatliche Gewalt aber auch zu.

Das Problem mit den Keimen ist: Mann erkennt meist nicht so recht, was
draus wird. Manchmal reist man nur Gras aus, manchmal auch Blumen. Sei
nicht zu schnell mit der Hacke.

Genau das ist das Problem.

Differenzieren!

Als Basis für Recht gilt die Selbstbestimmung eines Volkes.

Magnus


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