Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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bt-hib: Linke finden Ehegattensplitting diskriminierend

Christine ⌂, Sunday, 11.06.2006, 18:02 (vor 6683 Tagen) @ Christine

HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

Berlin:Fr, 09.06.2006Redaktionsschluss:11:15 Uhr(180)

Finanzen/Kleine Anfrage
EHEGATTENSPLITTING AUF DEM PRÜFSTAND

Berlin: (hib/VOM)Die Verteilungswirkungen des steuerlichen
Ehegattensplittings interessieren die Fraktion Die Linke in einer Kleine Anfrage
(16/1592). Darin heißt es, das Splittingverfahren bei der steuerlichen
Zusammenveranlagung von Ehepaaren im Einkommensteuergesetz sei seit
vielen Jahren umstritten.
Die Befürworter begründeten seine Notwendigkeit unter anderem mit dem
verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie, der Besteuerung nach
der Leistungsfähigkeit und der verfassungsrechtlich geschützten
Freiheit der Eheleute, über ihre eheliche Arbeitsteilung selbst zu
entscheiden.
Gegen das Splittingverfahren spreche vor allem, dass es die
Einverdienerehe fördere, weil der Splittingeffekt am stärksten sei, wenn nur ein
Ehegatte das Einkommen des Paares erzielt. Unverheiratete Paare und
eingetragene Lebenspartnerschaften profitierten nicht vom
Ehegattensplitting.
Die Bundesregierung soll sagen, wie hoch die Steuermindereinnahmen seit
1998 aufgrund des Ehegattensplittings gewesen sind, wie hoch das
Entlastungsvolumen für Einverdienerehen war und wie hoch der
durchschnittliche Splittingvorteil dieser Ehen gegenüber den Zweiverdienerehen in
unterschiedlichen Einkommensgruppen gewesen ist.
Die Fraktion will wissen, ob die Regierung die Einschätzung teilt, dass
das Ehegattensplitting die Erwerbsintegration von Frauen hemmt, und wie
die Regierung zu der Kritik steht, das Ehegattensplitting sei wegen
Verstoßes gegen das Verbot der mittelbaren Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts verfassungswidrig.

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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