Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH)

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 05.07.2006, 21:37 (vor 6927 Tagen)

'Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können Ledige mit Kindern im Einzelfall einen Unterhaltsanspruch von mehr als drei Jahren geltend machen. Eine gewisse Benachteiligung Unverheirateter gegenüber Geschiedenen hält das Karlsruher Gericht aber für verfassungsgemäß.

Die bisherige Rechtsprechung sah vor, dass geschiedene Frauen, die ein Kind betreuen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes überhaupt nicht arbeiten müssen, danach ist ihnen eine Halbtagsarbeit zumutbar. Eine volle Erwerbstätigkeit wird ihnen erst ab dem 15. Lebensjahr des Kindes zugemutet. Während dieser Zeit haben sie bisher grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Mann. Bei unverheirateten Müttern ist der Unterhaltsanspruch dagegen in der Regel auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung war bisher nur in Härtefällen möglich.

Vater scheitert mit Klage vor dem BGH
Der Familiensenat des BGH sprach einer Ärztin aus Lübeck rechtskräftig 1500 Euro Unterhalt monatlich zu, bis die Tochter sieben Jahre alt ist. Die Medizinerin hatte sechs Jahre mit dem Vater des Kindes, einem Zahnarzt, zusammengelebt. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hatte ihr nach der Härtefallregelung ausnahmsweise bis zum 7. Lebensjahr der Tochter Unterhalt zugesprochen, weil sie psychisch belastet sei und als Ärztin nur noch halbtags arbeiten könne. Der Vater versuchte ohne Erfolg, dieses Urteil vor dem BGH zu Fall zu bringen. Er verneinte einen Härtefall und wollte den Unterhaltsanspruch strikt auf drei Jahre nach der Geburt begrenzt haben. Der BGH bestätigte dagegen das OLG-Urteil.

Nach den Worten des BGH können sich Unverheiratete zwar nicht in gleicher Weise auf den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz berufen wie geschiedene Ehepaare. Die Ausgestaltung einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft könne aber "im Einzelfall einen besonderen Vertrauenstatbestand begründen", der eine Fortdauer des Unterhaltsanspruchs über drei Jahre hinaus erlaube...'

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5686582_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Und da wundert sich allen Ernstes irgend jemand darüber, dass intelligente Männer auf die Zeugung von Nachwuchs verzichten?
Frauen sind doch angeblich stark und kommen gewaltig - aber offenbar können sich nicht einmal Ärztinnen selbst ernähren und benötigen Unterhalt vom Mann.

Wann endlich werden unverheiratete Frauen verheirateten gleichgestellt? Ich stelle mir vor, dass jede unverheiratete Frau einen Unterhaltsanspruch haben könnte - natürlich gegen einen unverheirateten, leistungsfähigen Mann ihrer Wahl.

Viele Grüße
Wolfgang


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