Advocatus Diaboli
'Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können Ledige
mit Kindern im Einzelfall einen Unterhaltsanspruch von mehr als drei
Jahren geltend machen. Eine gewisse Benachteiligung Unverheirateter
gegenüber Geschiedenen hält das Karlsruher Gericht aber für
verfassungsgemäß.Die bisherige Rechtsprechung sah vor, dass geschiedene Frauen, die ein
Kind betreuen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes überhaupt nicht arbeiten
müssen, danach ist ihnen eine Halbtagsarbeit zumutbar. Eine volle
Erwerbstätigkeit wird ihnen erst ab dem 15. Lebensjahr des Kindes
zugemutet. Während dieser Zeit haben sie bisher grundsätzlich einen
Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Mann. Bei unverheirateten
Müttern ist der Unterhaltsanspruch dagegen in der Regel auf drei Jahre
befristet. Eine Verlängerung war bisher nur in Härtefällen möglich.
Leute von heute,
hört auf zu jammern. Man sagt von manchen Verträgen, sie seien mit Blut geschrieben, andere Verträge sind eben mit Sperma geschrieben.
Der Traum vom unverbindlichen Sex ist ausgeträumt. Es kann nicht sein, dass die Bürger ohne jeden Verstand herumrammeln und die Trümmer landen dann auf den Konten der Allgemeinheit.
Wenn ich in einer Versteigerung aus Dummheit die Hand hebe und dann den Zuschlag bekomme, muss ich kaufen und zahlen.
Das Problem liegt in unserem Sozialsystem. Wenn dieses umfangreiche Leistungen vorsieht und nicht ausreichend prüft, ob der Leistungsberechtigte nicht mehr tun könnte, um aus seiner Abhängigkeit von Transferzahlungen herauszukommen, dann hat natürlich derjenige, welcher ebenfalls zu Transferleistungen verpflichtet ist die Arschkarte gezogen.
Das muss man eben wissen, bevor man den Schiedel irgendwo reinsteckt.
Alles auf dieser Welt hat seinen Preis und nichts bezahlt man so teuer wie Geschenke ("Ich schenk Dir ein Kind.")
Es gibt Präservative! Schaut Euch das Logo von Nihi an! Da steht es drauf!
Gruß DschinDschin
--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.
gesamter Thread:
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
Wolfgang A. Gogolin,
05.07.2006, 21:37
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Hendrik,
05.07.2006, 23:45
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Rainer,
06.07.2006, 00:34
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
blendlampe,
06.07.2006, 02:29
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Altschneider,
06.07.2006, 12:38
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Altschneider,
06.07.2006, 12:38
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
blendlampe,
06.07.2006, 02:29
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Wolfgang A. Gogolin,
06.07.2006, 00:47
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Rainer,
06.07.2006, 01:14
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Wolfgang A. Gogolin,
06.07.2006, 02:17
- Wer nicht hören will, ist in der Politik ganz groß... -
MeckMax !,
06.07.2006, 02:29
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Wolfgang A. Gogolin,
06.07.2006, 02:17
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Rainer,
06.07.2006, 01:14
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Scipio Africanus,
06.07.2006, 19:39
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Rainer,
06.07.2006, 00:34
- Das schwere Unrecht hat nur in Deutschland gesiegt! n/t -
Christian,
06.07.2006, 00:39
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
Wolfgang,
06.07.2006, 03:52
- Da hilft nur noch die STERILISATION !!! (nT) -
Swen,
06.07.2006, 12:20
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
katja,
06.07.2006, 13:21
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
Antwortenschreiber,
06.07.2006, 14:07
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
Wolfgang A. Gogolin,
06.07.2006, 14:30
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
katja,
06.07.2006, 15:12
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
katja,
06.07.2006, 15:12
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
blendlampe,
06.07.2006, 14:55
- Noch länger Unterhalt für unverheiratete Mutter (BGH) -
Antwortenschreiber,
06.07.2006, 14:07
- Advocatus Diaboli - DschinDschin, 06.07.2006, 15:13
- Wer nicht hören will muss fühlen. -
Hendrik,
05.07.2006, 23:45