Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das schwere Unrecht hat nur in Deutschland gesiegt! n/t

Christian, Thursday, 06.07.2006, 00:39 (vor 6927 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

'Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe können Ledige
mit Kindern im Einzelfall einen Unterhaltsanspruch von mehr als drei
Jahren geltend machen. Eine gewisse Benachteiligung Unverheirateter
gegenüber Geschiedenen hält das Karlsruher Gericht aber für
verfassungsgemäß.

Die bisherige Rechtsprechung sah vor, dass geschiedene Frauen, die ein
Kind betreuen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes überhaupt nicht arbeiten
müssen, danach ist ihnen eine Halbtagsarbeit zumutbar. Eine volle
Erwerbstätigkeit wird ihnen erst ab dem 15. Lebensjahr des Kindes
zugemutet. Während dieser Zeit haben sie bisher grundsätzlich einen
Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Mann. Bei unverheirateten
Müttern ist der Unterhaltsanspruch dagegen in der Regel auf drei Jahre
befristet. Eine Verlängerung war bisher nur in Härtefällen möglich.

Vater scheitert mit Klage vor dem BGH
Der Familiensenat des BGH sprach einer Ärztin aus Lübeck rechtskräftig
1500 Euro Unterhalt monatlich zu, bis die Tochter sieben Jahre alt ist.
Die Medizinerin hatte sechs Jahre mit dem Vater des Kindes, einem
Zahnarzt, zusammengelebt. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig
hatte ihr nach der Härtefallregelung ausnahmsweise bis zum 7. Lebensjahr
der Tochter Unterhalt zugesprochen, weil sie psychisch belastet sei und
als Ärztin nur noch halbtags arbeiten könne. Der Vater versuchte ohne
Erfolg, dieses Urteil vor dem BGH zu Fall zu bringen. Er verneinte einen
Härtefall und wollte den Unterhaltsanspruch strikt auf drei Jahre nach der
Geburt begrenzt haben. Der BGH bestätigte dagegen das OLG-Urteil.

Nach den Worten des BGH können sich Unverheiratete zwar nicht in gleicher
Weise auf den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz berufen wie
geschiedene Ehepaare. Die Ausgestaltung einer nicht-ehelichen
Lebensgemeinschaft könne aber "im Einzelfall einen besonderen
Vertrauenstatbestand begründen", der eine Fortdauer des
Unterhaltsanspruchs über drei Jahre hinaus erlaube...'

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5686582_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html

Und da wundert sich allen Ernstes irgend jemand darüber, dass intelligente
Männer auf die Zeugung von Nachwuchs verzichten?
Frauen sind doch angeblich stark und kommen gewaltig - aber offenbar
können sich nicht einmal Ärztinnen selbst ernähren und benötigen Unterhalt
vom Mann.

Wann endlich werden unverheiratete Frauen verheirateten gleichgestellt?
Ich stelle mir vor, dass jede unverheiratete Frau einen Unterhaltsanspruch
haben könnte - natürlich gegen einen unverheirateten, leistungsfähigen Mann
ihrer Wahl.

Viele Grüße
Wolfgang


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