Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Spiegel"-Leser kommen mir zu Hilfe (Allgemein)

trel, Thursday, 18.06.2020, 11:40 (vor 1627 Tagen) @ trel
bearbeitet von trel, Thursday, 18.06.2020, 11:50

Man könnte ja meinen, daß gerade Männerrechtler jetzt die Chance nutzen würden, eine Anzeigen-Lawine gegen die Männerhasser loszutreten. Aber mein Optimismus hält sich diesbezüglich in Grenzen.

Aber das OLG-Urteil ist ja in zahlreichen Medien veröffentlicht worden, so auch in der "Spiegel"-Onlineausgabe, wo zu fast jedem Artikel kommentiert werden kann. Und was ich da lese, das ist zumindest teilweise erfreulich.

Jedenfalls gilt das für die an oberster Stelle stehenden - zeitlich letzten - Leser-Kommentare:


Ich begrüße die Entscheidung [...] Artikel 3 GG bedingt, dass §130 StGB in gleicher Weise natürlich auch auf Äußerungen anzuwenden ist, die Personen auf Grund ihres männlichen Geschlechts verächtlich machen (oftmals verbunden mit dem Kriterium heller Hautfarbe und reifen Alters). [...] Gelassenheit und ein dickes Fell sind deshalb zwar gesund, in rechtlicher Hinsicht aber kontraindiziert.

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Es wird interessant sein, inwieweit auch herabsetzende Äußerungen über Männer („schwanzgesteuert“ usw) künftig eine Strafbarkeit zur Folge haben.

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Da hat man aber in gewissen Gruppen viel zu tun.

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Diskriminierende Aussagen über und gegen Männer dagegen sind nicht strafbar...

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(Als Antwort zu vorhergehend:) Da gibt es noch keinen Präzedenzfall. Wir können jetzt darauf warten, das ist eine Anzeige und ein entsprechendes Verfahren gibt. Oder auch nicht, weil die Staatsanwaltschaft, in der heute viele Frauen beschäftigt sind, es überhaupt nicht zur Anklage kommen lässt.

Es folgen auch viele böswillige Kommentare. Dann, zuletzt:

Ich begrüße das Urteil.

Hoffentlich hat auch Sibel Schick aufmerksam mitgelesen. Tweets a la "Men are Trash" sind damit ebenso rechtlich höchst angreifbar.

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(Als Antwort auf vorhergehend:) Wenn Sie einen Straftatbestand erfüllt sehen, können Sie ein Klage anstreben.
Ansonsten bleibt es bei - wo kein Kläger, da kein Richter

Und gerade den allerletzten Satz müssen die sog. Männerrrechtler beachten, wenn sie sich nicht überflüssig machen wollen.

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Nachtrag:

"Spiegel"-Leser sind meistens links-orientiert. Und wenn die schon auf die Möglichkeit hinweisen, auch den Männer-Haß justiziabel zu machen, dann will das was heißen! Ganz abgesehen davon, daß der "Spiegel" - egal wie wir ihn journalistisch bewerten - eine immer noch sehr große Leserzahl hat. Von daher habe ich eine gewisse Hoffnung. Vielleicht kommt in eine der nächsten Ausgaben auch noch eine Kolumne von Ex-BGH-Richter Fischer oder von unserer lieblichen Frau Stokowski zum OLG-Urteil.

EMMA schrieb:

Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung.

Danke für die Blumen, Emma!

trel

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