Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Gleichheit vor dem Gesetz kann es nur für Gleiches geben (Allgemein)

Steffen, Thursday, 18.06.2020, 21:02 (vor 1406 Tagen) @ Don Camillo

Ich will Rechts-Gleichheit herstellen.

So schaut's aus. Gleichheit vor dem Gesetz muß wiederhergestellt werden:

Männer sind vor dem Gesetz gleich. Frauen sind vor dem Gesetz gleich. Soweit ok.

Aber Männer und Frauen können nicht vor dem Gesetz gleich sein, weil sie nicht gleich sind. Die Natur erfordert eine Ungleichbehandlung


Bundesrepublik Deutschland Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das rote muß wieder ersatzlos gestrichen werden.

Auf jeden Fall. Aber auch der ursprüngliche Absatz 2 ist problematisch. Wenn man ihn mit dem gesunden Menschenverstand auslegt, kommt man zwar zu dem Ergebnis, daß Gleichberechtigung nur dort sein soll, wo keine Naturtatsachen entgegenstehen. Aber wo ist heute noch gesunder Menschenverstand? Der Absatz wird heute so ausgelegt, als fordere er totale Gleichberechtigung um jeden Preis, auch wider die Natur.

Danach sollte das Wahlrecht schleunigst an die nachgewiesene Ableistung der Wehrpflicht (oder Ersatzdienst) gekoppelt werden, sowie die Möglichkeit politische Ämter zu erlangen.

Damit mehr Frauen sich freiwillig zur Bundeswehr melden?

Frauen gehören weder in die Bundeswehr noch an die Wahlurne.


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