Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das GG wurde von Richter-Maden bereits vollgeschissen: "... weil es Frauen im Leben schwerer haben ..." (Allgemein)

Don Camillo, Thursday, 25.06.2020, 02:33 (vor 1620 Tagen) @ tutnichtszursache

Weiber in Schutz nehmen zu müssen ist ein Reflex der auf die fehlende eigene Frau her rühren könnte. Zumale erhoffen könnte man sich darüber, sein eigenes Rohr mal wieder verlegen zu dürfen.
Normal verbietet es auch das GG ein Geschlecht in Schutz zu nehmen: Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Gibt es diesbezüglich irgend eine Arbeit, die erklärt, was dieser Satz wirklich bedeutet? Denn mein deutsch dürfte ein anderes sein, als der der Justiz.

[image]Das hier dürfte die ultimative Arbeit zur äh, Interpretation von "Gleichheit vor dem Gesetz" in der BRD-GmbH darstellen:
Zitat [Ulrich Vultejus, ehemaliger Unrichter bis 2008]:
«Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines 'Frauenrabatts' erkannt. [...]
Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben. [...]
Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei ihnen härter wirken.»

Eigenartigerweise wurde dieser Richter niemals dafür belangt, sowie auch seine erwähnten Richter-Genossen. Dabei handelt es sich bei Rechtsbeugung um ein sogenanntes Offizialdelikt, welches ab Kenntnis sofortige Ermittlungen erfordert.

Bildunterschrift könnte lauten: Deutsche Richter bei der Arbeit


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