Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129238 Einträge in 32047 Threads, 293 registrierte Benutzer, 194 Benutzer online (1 registrierte, 193 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Anfrage (Recht)

wkit, Tuesday, 16.04.2013, 17:38 (vor 4237 Tagen) @ Detektor

Michail hat so einen Fall erörtert:

"Die [EU]Kommission begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-407/98 (Abrahamsson und Anderson/Elisabeth Fogelqvist)", lesen wir auf den Seiten der Kommission. Worüber freut sich die Kommission so? Es begann mit der "Berufung einer ausreichend, aber weniger gut qualifizierten Frau auf den Lehrstuhl für Hydrosphärologie an der Universität Göteborg, die zum Nachteil des höher qualifizierten Mannes erfolgte." Der von der schwedischen Gleichstellungsvorschrift (SFS 1995:936) - nach welcher die Einstellung der unterrepräsentierten Frauen Vorrang vor der besseren Qualifikation männlicher Bewerber hat(!) - übergangene Mann, Herr Anderson, wandte sich offensichtlich an den EuGH, der zwar das schwedische Urteil als nicht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht erklärte. Denn nach der EU-Richtlinie (so die Kommission) gilt: "Der automatische und absolute Vorrang für Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts, die eine ausreichende, aber niedrigere Qualifikation aufweisen, ist... ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung."

Nicht so sah es die schwedische Vorschrift. Obwohl der "betraute Berufungsausschuß (im Jahr 1997) entschied, daß der Unterschied zwischen den Qualifikationen von Herrn Anderson und Frau Fogelqvist "erheblich war", fand es der betraute Berufungsausschuß "schwierig zu beurteilen, ob dieser Unterschied [der ja erheblich war] so groß war, daß der Vorzug einer weniger qualifizierten Person eine Verletzung des Prinzips der objektiven Beurteilung darstellen würde." Also "ernannte" der Dekan der Universität den erheblich geringer qualifizierten Bewerber, Frau Fogelqvist "und wies darauf hin, daß der Unterschied zwischen den Qualifikationen nicht so erheblich sei, daß die bevorzugende Maßnahme nicht mehr anwendbar wäre."
http://www.maskulist.de/DIE-BRUNNENVERGIFTUNG/Beitrag-vom-01.01.2003/Urteile,Erklaerungen-und-Schmiergelder.

--
Sieh es ein Mann. Dein Kind ist tot. Setz einen Grabstein und fang an mit der Trauerarbeit.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum