Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Anfrage (Recht)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Wednesday, 17.04.2013, 23:17 (vor 4236 Tagen) @ Joe

Na wer dieser Breivik eigentlich ist. Weißt Du Deine Frage nicht mehr? :-D


Und wer ist das nun? Muß man den kennen? ;-)

Aber unbedingt! Dieser Name wird in der Geschichte einen wichtigen Platz einnehmen. Gleich neben dem NSU, Katyn, Gleiwitz, 9/11 und den irakischen WMDs. Wenn nicht noch bedeutenderen Namen oder Zahlen oder sonstige Behauptungen, die ich hier aber sicher nicht ausschwitze.

Zu Deiner Frage ganz konkret: müssen mußt Du gar nichts, Du lebst ja in einem freien Land und kannst tun und lassen, was immer Du willst. Das wirst Du erst einmal nicht bestreiten können. Es sei denn, Du möchtest gern -Stufe 1- straffrei bleiben, oder -Stufe 2- sanktionsfrei. In einem Rechtsstaat gibt es Stufe 2 nicht, das nur am Rande. Konkrete Tipps für Interessierte habe ich da keine; mitunter erscheinen Länder wie die GUS-Nachfolgestaaten, Kanada und die USA als bessere Alternative, mitunter sogar Britannien.

Du kannst Dich in solche Länder absetzen, aber eines muß klar sein: der Verfolgung Deiner Gesinnungsverbrechen nach hiesigem Recht entgehst Du damit nicht. Über die Autorität, die Dein Gesinnungverbrechen definiert, hast Du wahrscheinlich gar nicht mitbestimmt.

Der Rest ist damit vermutlich deutscher Standard? Herzlicher Glückwunsch zu diesem Geschenk!!

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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