Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"In der Sache A gegen B" (Off-Topic)

Mus Lim ⌂ @, Wednesday, 29.05.2013, 23:05 (vor 4197 Tagen) @ Conny

In D ist doch alles als Firma organisiert. Eine Firma hat aber AGB's und kein öffentliches Recht? http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=0DGNFkbjJHc

Es gibt souveräne Staaten mit Verfassung und nicht (oder halb)souveräne Staaten mit Grundgesetz. Beides jedoch begründet eine öffentliche Ordnung. Nur die Legitimation läge einmal bei Volk, und im anderen Fall nicht. Privat ist das öffentliche Recht deswegen aber nicht.

Und die Menschen sind in D Sachen. Heißt es nicht im Gerichtssaal "In der Sache A gegen B"? Dann der Personalausweise usw.

"In der Sache A gegen B" besagt genauso viel wie "In der Angelegenheit A gegen B".
Menschen sind damit also nicht als "Sache" bezeichnet, sondern die Rechtssache zwischen den Prozessbeteiligten ist gemeint.

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung


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