Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV (Allgemein)
In der Eingliederungsvereinbarung steht eine rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung.
"Halten sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind."
Dies ist schlichtweg falsch. Wer Widerspruch gegen diesen Satz einlegt und bei Ablehnung vor dem Sozialgericht klagt (kostet nix), bekommt recht. Das Arbeitslosenamt ändert aber deshalb nicht die Formulare. Jeder muss einzeln das Verfahren durchlaufen.
Ich war selbst als Zuschauer bei einem entsprechenden Richterspruch anwesend.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
gesamter Thread:
- ALG2 Weiterbewilligungsantrag -
Sachse,
30.11.2013, 17:14
- ALG2 Weiterbewilligungsantrag -
DvB,
30.11.2013, 22:48
- ALG2 Weiterbewilligungsantrag - Sachse, 30.11.2013, 23:30
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV -
Rainer,
01.12.2013, 00:18
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV -
DvB,
01.12.2013, 14:21
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV -
Sachse,
01.12.2013, 17:16
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV - DvB, 04.12.2013, 17:17
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV -
Sachse,
01.12.2013, 17:16
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV - Ausschussquotenmann, 01.12.2013, 16:41
- Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV -
DvB,
01.12.2013, 14:21
- ALG2 Weiterbewilligungsantrag -
DvB,
30.11.2013, 22:48