Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV (Allgemein)
Vielleicht war es das mal. Das ergibt sich hieraus, ist also rechtmäßig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung
Rechtswidrig hingegen kann es sein, wenn es nicht nur deklarativ dort aufgeführt wird, sondern konstitutiv unter die Pflichten gesetzt und mit 30 % Sanktion versehen ist, weil sich die Folge der Nichterreichbarkeit schon aus der Anordnung ergibt und weiter Sanktion dort nicht vorgesehen sind.
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Sachse,
30.11.2013, 17:14
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DvB,
30.11.2013, 22:48
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Rainer,
01.12.2013, 00:18
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