Rechtswidrige Rechtsfolgebelehrung in der EV (Allgemein)
Ich war selbst als Zuschauer bei einem entsprechenden Richterspruch anwesend.
Ich hab jahrelang im 6-Montstakt diesem Passus widersprochen und anschließend dagegen geklagt - und kein Recht bekommen. (Bin allerdings auch nie in die nächste Instanz gegangen.) In den letzten beiden Eingliederungsverwaltungsaktionen war er aber verschwunden.
Es gibt allerdings genügend andere rechtswidrige Floskeln darin. Z.B. Aufforderung zu Straftaten (man sei verpfichtet, "alle Mittel anzuwenden, die geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu beenden").
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Sachse,
30.11.2013, 17:14
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DvB,
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Rainer,
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