Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129342 Einträge in 32083 Threads, 293 registrierte Benutzer, 288 Benutzer online (0 registrierte, 288 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß (Recht)

Sachse @, Friday, 20.12.2013, 12:47 (vor 3996 Tagen) @ Christine

Hier soll also eine Lüge gesetzlich geschützt werden.

Es gibt nur einen, der ohne Einschränkung der Vater ist. Die Zusatzbezeichnung "biologisch" ist also Unsinnig.
Der ist der Vater. Egal, ob er die Vaterrolle auch ausübt. Es sind ja, leider auch Väter unterwegs, die diese Rolle nicht ausfüllen wollen. Aber, die sind nicht das Problem, die werden nicht um ihre Anerkennung kämpfen.

Nun, zu den Ersatzvätern. Hut ab, wenn sie diese Rolle übernehmen wenn es notwendig ist. Dies kann sehr wohl notwendig sein, Tod des Vaters oder dessen Verweigerung.

ABER: wenn der Ersatzvater nur benötigt wird um eine Laune der Mutter zu befriedigen, beispielsweise um den Vater zu entsorgen, dann wird es kritisch. Zumal sich diese Ersatzväter auch noch beliebig vom Nächsten ablösen lassen.

NEIN, jeder Vater MUSS das Recht haben, seine Vaterschaft nachzuweisen.
Alles Andere ist Unmenschlich für Kind und Vater! Und letztendlich schadet es der Mutter: irgendwann muss sie die Lüge, mit der sie lebte, zugeben. Ihr erlogenes "Glück" kann jederzeit kippen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellt sich dem Schutz der Lüge.

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum