Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129342 Einträge in 32083 Threads, 293 registrierte Benutzer, 284 Benutzer online (0 registrierte, 284 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Frauen haben somit die freie Wahl des Vaters. (Recht)

Sachse @, Friday, 20.12.2013, 12:51 (vor 3996 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Wenn die Verfassung auch dahingehend nun eine Aussage treffen würde, dass der entbundene "biolgische Vater" auch von der Unterhaltspflicht dauerhaft entbunden werden würde und diese auf den sozialen Konstrukt übergehen würde, dann wäre es zweifelsfrei konsequent.

Ich glaube, das ist gegeben.
Es geht ja um den Vater, der sich sicher ist der maßgeblich Beteiligte an der Zeugung ist, was die Mutter aber abstreitet.
Da gab es mal den Fall des schwarzhäutigen Vaters, wo die Mutter behauptete ihr weißer Mann sei der Vater des etwas dunklerem Kindes...

Nach diese Urteil ist er der Vater...

--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum