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Juristische Abtreibung? Das ist leider nicht ganz so einfach ... (Familie)

Varano, Città del Monte, Friday, 15.07.2016, 00:48 (vor 3054 Tagen) @ Maesi

Darum die Idee einer juristischen Abtreibung, damit auch der Mann sich gegen ein ungewolltes Kind entscheiden kann. Anders als bei der heute ueblichen Abtreibung, wird bei der juristischen Abtreibung das ungeborene Kind jedoch nicht getoetet. Der Vater verzichtet einfach durch eine entsprechende schriftliche Erklaerung auf saemtliche Rechte und Pflichten gegenueber dem Kind - so aehnlich wie bei einer Adoption. Logischerweise sollten vergleichbare Fristen bei der juristischen Abtreibung zu beachten sein wie bei der normalen Abtreibung. Das Kind waechst dann allenfalls ohne leiblichen Vater auf, was in Deutschland auch sonst nicht gerade selten ist; ansonsten kann die Mutter ihrem Abtreibungsarzt immer noch den Toetungsbefehl erteilen, wenn sie nicht allein fuer das Kind verantwortlich sein will...

... denn z.B. die Sache mit den vergleichbaren Fristen funktioniert so schon mal gar nicht.

Die Frist laut StGB §218a beträgt bekanntlich zwölf Wochen ab dem Zeitpunkt der Empfängnis. Wenn man die Frist für die juristische Abtreibung auf exakt den gleichen Tag festsetzt, dann fängt man sich gleich zwei Probleme ein:

  • Wenn die Frau sowohl das Kind als auch den Zahlvater haben will, dann verschweigt sie halt einfach die Schwangerschaft bis nach der zwölften Woche. Der Mann erfährt also erst nach Ablauf "seiner" Frist, dass er eigentlich eine juristische Abtreibung hätte beantragen können, es dafür aber inzwischen zu spät ist - damit sind wir also wieder genau so weit wie heute schon: Die Frau entscheidet allein, der Mann hat trotz geänderter Rechtslage die Arschkarte gezogen.
  • Für die Frau wäre diese Regelung allerdings ebenfalls idiotisch, denn wenn ihre Entscheidung für oder gegen das Kind auch davon abhängt, ob der Kindesvater da mitzieht oder ob der sich lieber verpisst - dann kann er ihr gewaltig einen beipulen, indem er sie im Glauben lässt, er werde sich für das Kind entscheiden, und dann erst am allerletzten Tag der Frist die juristische Abtreibung beantragt. In dem Moment ist es aber für die Frau zu spät für "ihre" Fristenregelung laut StGB §218a.

Das zweitgenannte Problem werden wir nur los, wenn wir die Frist für die juristische Abtreibung ein bisschen weiter nach vorn verlegen (also z.B. "elf Wochen ab dem Zeitpunkt der Empfängnis"); aber damit verschärfen wir noch das erstgenannte Problem. Das ist also auch keine Lösung.

Wer also die Sache mit der juristischen Abtreibung ernst nimmt, der muss die Fristenregelung dafür völlig anders aufziehen - und das einzige, was mir dabei einfällt, wäre ein sehr kurze Frist ab Kenntnis der Vaterschaft. Also beispielsweise, spätestens eine Woche nachdem man von der mutmaßlichen Vaterschaft erfahren hat, muss man die juristische Abtreibung beantragen. Das heißt:

  • Die Frau muss im Falle der Schwangerschaft den Mann so rechtzeitig informieren, dass ihr bei einer unerwünschten Reaktion seinerseits noch genug Zeit bleibt für die Regelung nach StGB §218a; wenn sie das verabsäumt, dann ist das ihr Problem. Das ist keine nennenswerte Verschlechterung gegenüber dem Status quo, denn auch heute schon muss sie z.B. dafür sorgen, rechtzeitig das verpflichtende Beratungsgespräch zu organisieren.
  • Lässt der Mann die Ein-Wochen-Frist verstreichen, gelten für ihn alle Rechte und Pflichten der Vaterschaft. Ein "ich überleg's mir später noch mal" ist ausgeschlossen.
  • Aus einem anderen Forum als dem hiesigen kenne ich ein paar ziemlich unerfreuliche Fälle, wo Frauen den Kindesvater erst ca. zum ersten Geburtstag des Kindes über sein "Glück" informiert haben, und ab diesem Zeitpunkt dann nicht nur den laufenden Unterhalt eingefordert haben, sondern außerdem rückständigen Unterhalt ab Geburt (rückständiger Unterhalt kann für ca. ein Jahr relativ problemlos nachgefordert werden, für längere Zeiträume wird's ein bisschen schwieriger - daher in solchen Fällen typischerweise die frohe Botschaft zum ersten Geburtstag des Kindes). Gleichzeitig haben diese Frauen dann aber üblicherweise auch jeglichen Umgang zwischen Vater und Kind boykottiert mit der Begründung, für das Kind sei das nicht der Vater, sondern ein fremder Mann. Es versteht sich von selbst, dass die juristische Abtreibung mit einer Fristenregelung ab Kenntnis der Vaterschaft zumindest dieser weiblichen Gaunerei den Garaus machen würde.

Wirklich überzeugend finde ich die Sache mit der juristischen Abtreibung allerdings trotzdem nicht - denn was ist z.B., wenn sich ein Mann und eine Frau zusammentun, um diese Regelung zu Lasten der Staatskasse auszuschlachten? Würden wir, wenn wir die juristische Abtreibung ermöglichen, dann nicht gerade bei gering verdienenden Frauen gehäuft Fälle einer getürkten juristischen Abtreibung sehen - dergestalt, dass die Dame sich an den Fleischtöpfen der staatlichen, halbstaatlichen und staatsunterstützten Helferorganisationen bedient, während der Herr und die Dame, ohne dass es offiziell jemand weiß, trotzdem einen auf Familie machen? Da das Geld des Vaters wegen der juristischen Abtreibung scheinbar nicht zur Verfügung steht, ist der Weg zu Hartz IV, Unterhaltsvorschuss & Co für die Dame jedenfalls frei.

Und wenn wir dieses Problem zu lösen versuchen, indem wir die Fleischtöpfe für die armen, bedauernswerten Alleinerziehenden auf Magerkost umstellen - ja brauchen wir unter derart geänderten Randbedingungen so ein Konstrukt wie die juristische Abtreibung dann überhaupt noch?!?

Das ganze heutige Elend wird schließlich doch im Wesentlichen erst dadurch ermöglicht, dass der weibliche Ego-Trip "Ich will zwar ein Kind, aber nicht den zugehörigen Mann ..." staatlicherseits garniert wird mit einem "... aber sein Geld kriegst du natürlich trotzdem". Nehmt den Mädels die staatlich garantierte Querfinanzierung für ihren kreuzvermaledeiten Ego-Trip weg - ich vermute, dann erledigen sich mindestens 80% der Probleme im Umfeld von getrennter Elternschaft von ganz alleine.

Das "Ende der Querfinanzierung" heißt konkret, wir sollten das ganze komplizierte Unterhaltsrecht besser ersetzen durch eine vergleichsweise einfache Regel: Wenn man Kinder hat und sich trennt, dann übernehmen Vater und Mutter das Kind jeweils zu 50% der Zeit, z.B. im wöchentlichen Wechsel, und jeder ist während "seiner" Zeit für die Lebenshaltungskosten des Kindes verantwortlich; übergreifende Kosten (Kindergartengebühr, Essensgeld in der Schule, ...) werden halbe-halbe zwischen den Eltern aufgeteilt. Wenn sich Vater und Mutter einig sind, können sie sich gerne auch auf eine abweichende Regelung einigen (und wenn es das "klassische" Modell sein soll, dann können sie unter sich aushandeln, wie hoch die Aufwandsentschädigung im konkreten Fall sein muss, die das Umgangselternteil an das Betreuungselternteil zahlen soll) - nur, das ist dann eine Vereinbarung zwischen zwei Erwachsenen, die dies auf Augenhöhe miteinander klären. Der Staat jedenfalls soll da seine dreckigen Finger weitgehend raushalten - und das heutzutage übliche "ich hab' das Kind, und er hat die Kosten dafür an der Backe", das funktioniert dann einfach nicht mehr.

Hat das alles jetzt noch etwas mit dem Ausgangspunkt der Diskussion zu tun? Ja, hat es, denn die Abkehr von einem "eine betreut, einer bezahlt" hin zu einem "seht zu, wie ihr die Aufgaben gleichmäßig unter euch aufteilt", die hat weitreichende Konsequenzen:

  • Das Modell "ich jubele dir ein Kind unter und du zahlst dafür", das funktioniert im Gegensatz zur derzeitigen Situation dann nicht mehr. Wenn eine Frau es versucht, dann ist es trotzdem nicht "ihr Kind", sondern "gemeinsames Kind".
  • Das Modell "ich mach' dir erst ein Kind und mich dann vom Acker" funktioniert allerdings genau so wenig wie heute, denn statt der Unterhaltspflicht darf Mann sich höchstpersönlich um den kleinen Quälgeist kümmern - für manche Männer ist das vielleicht sogar abschreckender als eine monatliche Geldzahlung.
  • Die Verantwortung für das gemeinsame Kind ist wesentlich gleichmäßiger über beide Elternteile verteilt als es bei der derzeitigen Regelung der Fall ist. Demzufolge haben beide Geschlechter deutlich mehr Grund als zuvor, sich um zuverlässige Verhütung zu kümmern, wenn sie miteinander in die Kiste steigen, aber kein Kind wollen; bzw. sich erst mal überhaupt darüber einig zu werden, ob sie ein gemeinsames Kind wollen oder nicht.
  • Und damit sind wir dann an dem entscheidenden Punkt: Gedankenlosigkeit oder ein "ich überleg' mir's hinterher halt nochmal anders" haben aus Ausrede für eine Abtreibung ausgedient. Dass der Bursche aus dem Eingangsbeitrag ("Abtreibungspille unterjubeln") in meinen Augen ein Verbrecher ist und daher ein bisschen Zeit zum Nachdenken verordnet bekommen sollte, ist hoffentlich sowieso klar; aber indem man die Väter nicht als Zahlväter betrachtet, sondern sie für die Kinderbetreuung in die Pflicht nimmt, kann und soll man dies auch zum Anlass nehmen, den StGB §218a deutlich restriktiver zu fassen.

Einfach ist das alles nicht. Um es ausnahmsweise mal mit einer der Lieblings-Redewendungen von Maggie Thatcher zu sagen: "If there were easy solutions, they would have been found by now" ... wenn es einfache Lösungen gäbe, wären sie längst gefunden worden.

Cordiali saluti,

Marc' Antonio Varano

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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.


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