Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Terrorjustiz (Politik)

Holger @, Wednesday, 23.01.2013, 16:05 (vor 4265 Tagen) @ Mus Lim

Uff

Jetzt hab ichs durch:
Erinnert manchmal etwas an den Fall Mollath und- auch wenn ich mich mit Ferndiagnosen ungern aufs Glatteis wage- ich fürchte, Prof. Tewes (den ich persönlich kenne und für integer halte) hatte wohl Recht: eine paranoide Persönlichkeitsstörung ist wahrscheinlich. Dies zeigt sich nicht nur an der von mir schon kritisierten Stelle, sondern auch im weiteren Gang der Dinge: so echauffiert er sich wortreich über von der Echse begangene Verbrechen, die seiner Ansicht nach wesentlich zur Aussetzung des Zugewinnausgleichs bzw. Unterhalt hätten führen müssen, erläutert sogar noch die Rechtsvorschrift über 'grobe Unbilligkeit' und nimmt einfach nicht zur Kenntnis, daß diese derartig hoch aufgehängt ist, daß sie de facto nie zu Tragen kommt.
Er hat wirklich Glück gehabt, nicht in dieselbe Situation wie Mollath zu geraten- auch dies verdankt er Prof. Tewes.
Übrigens sollte angemerkt werden, daß man in hochstrittigen und dramatisch ablaufenden Scheidungsverfahren ziemlich anfällig für paranoide Ideen ist, es erschüttert einen wirklich bis in die Grundfesten.

Inzwischen sehe ich auch klarer hinsichtlich der krausen gesellschaftspolitischen Ausführungen: der Mann hat tiefrote Überzeugungen (anscheinend großer Adornofan) und kann einfach nicht akzeptieren, daß es ausgerechnet die Linken waren, die derart rechtlos stellende Gesetze verbrochen haben- hinter allem und jedem autoritär- reaktionäre, preußische Beamtenbüttel und das Weltkapital zu argwöhnen, hat erkennbar was Paranoides. Man sollte wirklich mal forschen, ob zwischen linksprogressivem Gedankengut und paranoiden Entwicklungen eine Korrelation besteht.
Natürlich war er rasch als Querulant abgestempelt, was nicht gerade hilfreich ist und für seine Primärpersönlichkeit ist es gar nicht gut, die pseudopsychoanalytischen Ergüsse der Neomarxisten dermaßen zu verinnerlichen, wie er es tut: ein unter der Annahme von Postulaten in sich zwar schlüssiges, aber dennoch von der Außenwelt hermetisch abgeriegeltes Gedankengebäude, wie es für Ideologen und Fanatiker typisch ist und wiederum auf Paranoia hinweist.

Zusammenfassend kann ich dem Autor des Buches nur von einer Veröffentlichung abraten.
Hinsichtlich des Scheidungsunrechts ergibt sich nichts Neues. Im Gegenteil: der Fall war in den frühen Achzigern, seither hat es viele Änderungen gegeben.
Und Verschwörungstheorien gibt es schon genug.


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