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Querulantentum (Politik)

Mus Lim ⌂ @, Wednesday, 23.01.2013, 16:55 (vor 4116 Tagen) @ Holger

Nur weil jemand beim Erklärungsansatz (Deutscher Orden, Luther) übers Ziel hinausschießt, ist er nicht schon paranoid.
Jedenfalls ist er nicht paranoider als der Durchschnittslinke, der hinter jedem Unternehmer einen Ausbeuter und blutsaugenden Kapitalisten sieht.
Dass ein Unternehmer sich ganz schön strecken muss, um seinen Betrieb am Leben zu erhalten und die Arbeitsplätze seiner Angestellten zu sichern, sehen die gar nicht.

Dem Mann wird (so wie Gustl Mollath) nur deswegen eine paranoide Persönlichkeitsstörung unterstellt, weil er sich von der Justiz nicht abbügeln lassen will.

Ich habe deshalb auch über die "Folklore" im Text hinweg gelesen und mich auf den Kern konzentriert, wie hartnäckig Richter alles beiseite schieben, was den Unterhalt für die Exe ausschließen könnte und wie sie, wenn der Mann trotzdem keine Ruhe geben will, ihn als Querulanten und Paranoiden hinstellen. Das ist die letzte Waffe des Staates, um unbeugsame Bürger ruhig zu stellen.

Das Querulantentum war bereits 1795 in der preußischen Gerichtsordnung unter Strafe gestellt, ist also zweifellos ein in der Justiz entworfenes Konstrukt, gab es damals doch die Psychiatrie als Fachrichtung der Medizin noch gar nicht. Insofern wundert es nicht, dass einer der ersten Psychiater, die den "Querulantenwahn" beschrieben, Eduard Hitzig, vor seiner medizinischen Karriere Rechtswissenschaften studierte. In seiner im Jahre 1895 erschienenen Monographie "Über den Querulantenwahn" stuft er diesen als eine Form chronischer Verrücktheit und als eine Allgemeinerkrankung der psychischen Persönlichkeit ein, die mit größter Wahrscheinlichkeit auf feinere anatomische Veränderungen im Gehirn zurückzuführen sei. - WikiMANNia: Querulantentum

Und da erkenne ich dasselbe Muster:
* Wilfried Münkel
* Gustl Mollath
* Rainer Hoffmann

so echauffiert er sich wortreich über von der Echse begangene Verbrechen, die seiner Ansicht nach wesentlich zur Aussetzung des Zugewinnausgleichs bzw. Unterhalt hätten führen müssen, erläutert sogar noch die Rechtsvorschrift über 'grobe Unbilligkeit' und nimmt einfach nicht zur Kenntnis, daß diese derartig hoch aufgehängt ist, daß sie de facto nie zu Tragen kommt.

Doch, er nimmt es zur Kenntnis und schreibt dazu, dass diese Vorschriften nur "legitimierende Funktion" haben, also gar nicht dazu bestimmt sind, angewandt zu werden, sondern nur dem Unrecht einen legitimatorischen Anstrich zu geben.

Er hat wirklich Glück gehabt, nicht in dieselbe Situation wie Mollath zu geraten- auch dies verdankt er Prof. Tewes.

Nö, da war nur weniger kriminelle Energie dahinter.
Bei Mollath fühlten sich eine Menge Herren bedroht, die Geld verschoben hatten und Sanktionen zu befürchten hatten. Das war bei Münkel (zu seinen Gunsten) nicht der Fall.

Übrigens sollte angemerkt werden, daß man in hochstrittigen und dramatisch ablaufenden Scheidungsverfahren ziemlich anfällig für paranoide Ideen ist, es erschüttert einen wirklich bis in die Grundfesten.

Moment, ich hatte in der Zeit auch die Befürchtung, paranoid zu sein und Gespenster zu sehen. Bis ich verstanden habe, das sind keine paranoiden Ideen, das läuft tatsächlich auch bei anderen nach demselben Muster ab.

Inzwischen sehe ich auch klarer hinsichtlich der krausen gesellschaftspolitischen Ausführungen: der Mann hat tiefrote Überzeugungen ...

Ist aber irrelevant.
Ob tiefrot, normallinks oder nichtlinks: In Scheidungsverfahren werden alle Männer nach ein und demselben System abgekocht.

Man sollte wirklich mal forschen, ob zwischen linksprogressivem Gedankengut und paranoiden Entwicklungen eine Korrelation besteht.

Ich empfehle WikiMANNia: Biedermann zu lesen. In der konservativen Ecke ist das Krankhafte genauso zu Hause.

Zusammenfassend kann ich dem Autor des Buches nur von einer Veröffentlichung abraten.

Er müsste es nur auf das Wesentliche zusammenfassen.

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