Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Gesetz > Urteil (Allgemein)

knn, Tuesday, 12.02.2013, 21:04 (vor 4062 Tagen) @ Michael

Ich dachte eigentlich, dass die 1000jährige Geschichte gezeigt hat, wohin man kommt mit dem, ich habe nur Gesetze angewendet oder wahlweise: Befehle ausgeführt. Ich kenne eine ziemliche Anzahl von Richtern und die meisten darunter halten sich nicht für Gesetzesautomaten, sondern nutzen den Ermessensspielraum, den ihnen die vagen und ungenauen Formulierungen in Gesetzen lassen, sattsam aus.

Aber genau das wird doch von Anti-Feministen an anderer Stelle kritisiert: Der Ermessenspielraum der Richter.

Dann werden Männer härter bestraft und haben eine höhere Erwerbsobliegenheit als Frauen. Und für Väter gelten andere Rechte als für Mütter. Und Kindeswohl ist je nachdem, wie das Frühstück des Richter war. Völlig willkürlich.

Das ist das was die Republican Party als "Legislating from the bench" bezeichnet. Der Richter hat irgendeine Meinung und sucht sich dazu eine Begründung.

Ich sehe deinen Punkt, dass der Richter die Weiberplagetexte als "Hass" definiert hat und man es ganz anders hätte definieren können, aber nichtsdestotrotz: Wäre das Gesetz nicht da, wäre auch Lentze nicht verurteilt worden. Das Gesetz muss weg, bzw. die Jugendschutzbehörde.

Oder anders gesagt, man kann gegen das Urteil vorgehen, indem man gegen des Richters Definition von "Hass" oder "Gruppe" vorgeht. Man kann aber auch vorgehen, indem man gegen das Gesetz an sich vorgeht.

Es ist ein Irrtum zu denken, Gesetze gäbe eine genaue Richtung vor. Das können Gesetze schon deshalb nicht, weil sie abstrakte Sprachmonster sind, die in vielen Fällen widersprüchlich und in nahezu allen fällen zu allgemein sind, als dass man sie anwenden könnte.

Trotzdem: Wäre der JMStV nicht da und wäre Paragraph 130 nicht da, gäbe es solche Probleme nicht.

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Frauenwahlrecht -- Ja oder nein? | Was Männerrechtler nicht wahrhaben wollen.
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