Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GewSchG

Risto, Wednesday, 08.01.2003, 17:07 (vor 7794 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Ich finds hirnrissig, was du da absonderst von Jörg am 08. Januar 2003 14:25:06:

Hallo Risto!

Persönliche Freiheiten werden eben doch massiv eingeschränkt durch
das GewSchG. Wenn du das nicht siehst, sind Hopfen und Malz verloren.

Wenn jemand tatsächlich schlägt, habe ich nichts dagegen, wenn seine
"persönlichen Freiheiten" eingeschränkt werden.

Jetzt komm nicht auch noch du mit der pc. Man muss nicht bei jeder Gelegenheit sagen, dass Vergewaltigung schlimm ist, Gewalt verwerflich,
Missbrauch zu verurteilen etc. Jeder vernünftige Mensch hat das intus.

Schlimm finde ich allerdings, wie bei dem GewSchG mit elementaren
Grundrechten umgegangen wurde (z. B. mit dem Grundrecht auf Unverletzlich-
keit der eigenen Wohnung).

Genau. In etlichen Verfassungen ist darum auch die Unverletzlichkeit der Wohnung als persönliche Freiheit verankert. In Deutschland auch?

Nicht wer schlägt muss gehen, sondern wer als Opfer wahrgenommen wird.

Was meinst Du damit?

Folgendes: Hemma sagte, wer schlägt muss gehen und das sei die Intension des Gesetzes. Das bestreite ich heftig. Die Intension ist wohl vor allem die weibliche Klientel bei Laune zu halten (mit Privilegien beglücken) aus dem einfachen Grund heraus, weil es in den Zeitgeist (Feminismus) passt.
Der Ansatz dieses Gesetzes ist total falsch. Wenn das Gesetz sagen würde, wir möchten Frauen Vorteile verschaffen, dann würde ich sagen, ja das Gesetz ist effektiv. Okay, das war Sarkasmus.
Das es aber anscheinend um den Schutz der Frauen geht: Das Gesetz geht insofern an der Realität vorbei, als ein Mann, wenn er wirklich die Absicht hätte, die Frau zu schlagen, auch ausserhalb der Wohnung eine Möglichkeit dazu finden wird. Zu beachten ist auch, dass gerade eine Ausweisung aus der Wohnung extreme Hassgefühle erzeugen kann, die dann zu Gewaltsituationen führen können. Daher ist ein solches Gesetz eben nicht geeignet, Gewalt einzudämmen. Es ist ein Gesetz, dass an der Oberfläche irgendwo herumstochert, ohne die Ursachen zu bekämpfen bzw. sogar als Quelle für neue Gewalt dienen kann.
Um obige Frage zu beantworten, wer wird denn ausgewiesen? Demjenigen, dem gelaubt wird. Und welchem Mann wird schon geglaubt, dass seine Frau ihn schlägt? Kaum jemand. Umgekehrt, welcher Frau wird geglaubt, dass ihr Mann sie schlägt? Fast allen. Der Mann ist der Täter, die Frau das Opfer. So ist es und so hat es zu sein. Amen. Im Zweifelsfrau ist der Mann der Depp.
Ich kann es nicht fassen, dass in Ländern wie Österreich und Deutschland solche Methoden angewendet werden. Kein Wunder, wenn immer mehr Leute über den Staat schimpfen, Steuererosion, Politikverdrossenheit usw.
Dass dieses Gesetz ausserdem der Willkürjustiz Tür und Tor öffnet, wurde hier schon öfters ausgeführt. Das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben!
Wenn also nach menschlichem Ermessen klar ist, dass ein solches Gesetz nicht gerecht anwendbar ist, wieso führt man es dann ein? Feminismus!

Der Staat hat sich aus der Privatsphäre herauszuhalten!

Richtig. Der Staat sollte sich um staatliche Aufgaben kümmern und nicht
um die Reglementierung der Privatangelegenheiten seiner Bürger.
Wir brauchen keine Staatsanwälte in den Schlafzimmern.

Das Gesetz könnte nur dann effektiv praktiziert werden, wenn wir den totalen Überwachungsstaat hätten, mit Kameras in allen Räumen der Wohnung. Wollen wir das? Eben.

Viele Gesetze, die in letzter Zeit verabschiedet worden sind, tragen
leider eindeutig eine grüne und damit feministische Handschrift.
Gruß, Jörg

Wobei es ein globales Phänomen ist, dass mehr oder weniger alle Demokratien erfasst hat bzw. zu erfassen droht. Im deutschsprachigen
Raum ist es aber besonders arg, siehe da, gerade dort, wo die Grünen relativ stark sind, kommt es verstärkt zu solchen Anstrengengen. Wer glaubt an Zufall?

Gruss,
Risto


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