Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: GewSchG

Jörg, Wednesday, 08.01.2003, 22:59 (vor 7794 Tagen) @ Risto

Als Antwort auf: GewSchG von Risto am 08. Januar 2003 15:07:13:

Hallo Risto!

> > Persönliche Freiheiten werden eben doch massiv eingeschränkt durch

das GewSchG. Wenn du das nicht siehst, sind Hopfen und Malz verloren.

Wenn jemand tatsächlich schlägt, habe ich nichts dagegen, wenn seine
"persönlichen Freiheiten" eingeschränkt werden.

Jetzt komm nicht auch noch du mit der pc. Man muss nicht bei jeder Gelegenheit sagen, dass Vergewaltigung schlimm ist, Gewalt verwerflich,
Missbrauch zu verurteilen etc. Jeder vernünftige Mensch hat das intus.[/i]

Das ist natürlich richtig.

Meine Bemerkung hatte jedoch weniger etwas mit PC zu tun als damit, daß
ich Deine Aussage nicht richtig einzuordnen wußte.

>Schlimm finde ich allerdings, wie bei dem GewSchG mit elementaren

Grundrechten umgegangen wurde (z. B. mit dem Grundrecht auf Unverletzlich-
keit der eigenen Wohnung).

Genau. In etlichen Verfassungen ist darum auch die Unverletzlichkeit der Wohnung als persönliche Freiheit verankert. In Deutschland auch?[/i]

Eigentlich schon. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in der BRD in
Artikel 13 Grundgesetz verankert.

[...]

Der Ansatz dieses Gesetzes ist total falsch. Wenn das Gesetz sagen würde, wir möchten Frauen Vorteile verschaffen, dann würde ich sagen, ja das Gesetz ist effektiv. Okay, das war Sarkasmus.
Das es aber anscheinend um den Schutz der Frauen geht: Das Gesetz geht insofern an der Realität vorbei, als ein Mann, wenn er wirklich die Absicht hätte, die Frau zu schlagen, auch ausserhalb der Wohnung eine Möglichkeit dazu finden wird.

Dagegen haben unsere "Oberfeministen" in der BRD schon vorgesorgt:

In dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist es
beispielsweise so, daß - man lese und staune - auch eine körperliche
Auseinandersetzung außerhalb der eigenen Wohnung als häusliche Gewalt
umgedeutet werden darf - mit den entsprechenden Konsequenzen. Kaum zu
glauben aber wahr. Habe es vor kurzem erst in einer im Internet
veröffentlichten einschlägigen Publikation gelesen.

Zu beachten ist auch, dass gerade eine Ausweisung aus der Wohnung extreme Hassgefühle erzeugen kann, die dann zu Gewaltsituationen führen können. Daher ist ein solches Gesetz eben nicht geeignet, Gewalt einzudämmen.
Es ist ein Gesetz, dass an der Oberfläche irgendwo herumstochert, ohne die Ursachen zu bekämpfen bzw. sogar als Quelle für neue Gewalt dienen kann.

Volle Zustimmung. Meiner Einschätzung nach handelt es sich hier um ein
Gesetz, das mit der heißen feministischen Nadel gestrickt worden ist.

Um obige Frage zu beantworten, wer wird denn ausgewiesen? Demjenigen, dem gelaubt wird. Und welchem Mann wird schon geglaubt, dass seine Frau ihn schlägt? Kaum jemand. Umgekehrt, welcher Frau wird geglaubt, dass ihr Mann sie schlägt? Fast allen. Der Mann ist der Täter, die Frau das Opfer. So ist es und so hat es zu sein. Amen. Im Zweifelsfrau ist der Mann der Depp.

Genau so sieht es aus. In der Praxis fliegt der Mann schnurstracks aus
der Wohnung raus und muß befürchten, nicht auch noch im Knast zu landen,
wenn er seiner eigenen Wohnung im Verbotszeitraum zu nahe kommt.

Dieses Szenario hätte früher bestenfalls als Satire getaugt. Heute ist
es jedoch die Realität.

Ich kann es nicht fassen, dass in Ländern wie Österreich und Deutschland solche Methoden angewendet werden. Kein Wunder, wenn immer mehr Leute über den Staat schimpfen, Steuererosion, Politikverdrossenheit usw.

Ich konnte es auch erst eine ganze Weile nicht glauben, daß in einem
Rechtsstaat sowas überhaupt möglich ist.

Es sieht leider so aus, als ob wir keine Politiker mit Rückgrat mehr
haben, die in der Lage sind, dem feministischen Schwachsinn Einhalt
zu gebieten.

Dass dieses Gesetz ausserdem der Willkürjustiz Tür und Tor öffnet, wurde hier schon öfters ausgeführt. Das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben!
Wenn also nach menschlichem Ermessen klar ist, dass ein solches Gesetz nicht gerecht anwendbar ist, wieso führt man es dann ein? Feminismus!

Solch ein Gesetz wie das GewSchG ist ein hochideologisches Gesetz,
das nicht ohne männerfeindliche Grundhaltung durchsetzbar ist, wie sie
insbesondere vom Feminismus verbreitet wird.

[...]

>Viele Gesetze, die in letzter Zeit verabschiedet worden sind, tragen

leider eindeutig eine grüne und damit feministische Handschrift.

Wobei es ein globales Phänomen ist, dass mehr oder weniger alle Demokratien erfasst hat bzw. zu erfassen droht. Im deutschsprachigen
Raum ist es aber besonders arg, siehe da, gerade dort, wo die Grünen relativ stark sind, kommt es verstärkt zu solchen Anstrengengen. Wer glaubt an Zufall?[/i]

Hier in der BRD haben die Grünen als eine Regierungspartei eine besonders
starke Position.

Wie heißt es noch so schön: "Die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger
selber." ;-)

Gruß, Jörg


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