Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ich finds hirnrissig, was du da absonderst

Maesi, Sunday, 12.01.2003, 11:44 (vor 7790 Tagen) @ Markus

Als Antwort auf: Re: Ich finds hirnrissig, was du da absonderst von Markus am 08. Januar 2003 20:59:29:

Hallo Markus

Es ist keine Lösung Männer auf die Strasse zu stellen, denn auch wenn ein Mann schlägt, wenn man die Situationen dann genauer betrachtet, dann besteht eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass die Frau arg provoziert und den Mann ganz bewusst dazu treibt, dass er eben die Nerven verliert und zuschlägt...[/i]

ich sehe das ein wenig anders. Ich denke hier sagen die Zahlen der Frauen, die bisher in Frauenhäuser geflüchtet sind wirklich sehr viel aus. Diese Frauen haben ihre Kinder gepackt und sind weg und im Frauenhaus erwartet sie sicher alles, nur kein großer Luxus. Ich denke wenn eine Frau bisher tatsächlich so einen Schritt vollzzog, dann hatte sie wirklich Angst. Ich denke in solch einem Fall, ist es berechtigt den Agressor und Schläger aus der Wohnung zu werfen. Schon zum Schutz der Kinder. Genauso allerdings sollte die Frau aus der Wohnung fliegen, wenn sie schlägt.

Wie Jolanda und andere schon geschrieben haben, kann es sich um wechselseitige Gewalt handeln. Leider fehlen hierzu, zumindest im deutschsprachigen Raum, ausreichende wissenschaftliche Untersuchungen in Frauenhaeusern. Hier besteht IMHO eine wesentliche Forschungsluecke. Ausserdem gibt es auch Frauen, die ins Frauenhaus gehen, um der Obdachlosigkeit zu entgehen; eine Unterkunft in einem Frauenhaus ist bestimmt nicht luxurioes aber immer noch besser, als auf der Strasse zu stehen. Aufgrund der fehlenden Transparenz zur Situation von Frauen in Frauenhaeusern, kann halt kaum eine Aussage gemacht werden, wie oft schutzsuchende Frauen wirklich unschuldige Opfer sind, wie haeufig sie selber (auch) gewalttaetig sind oder wie oft sie damit eine ihnen drohende
Obdachlosigkeit ueberbruecken.

Dein Beispiel von Provokation trifft sicher manchmal zu, würde aber nach deiner Auslegung auch all die wirklichen Schläger decken.
Ich halte immernoch eine Ausweisung der schlagenden Person für 2-4 Tage für akzeptabel. Dann aber müsste ein Gericht entscheiden.

Die Anwendung von Gewalt ist letzten Endes immer auch eine Frage der Verhaeltnismaessigkeit; und genau diese Frage wird im Rahmen der haeuslichen Gewalt so gut wie nie gestellt. Wenn eine Person zuschlaegt: Weshalb tut sie es? Und ist eine solche Reaktion auf eine allfaellige Provokation verhaeltnismaessig? Bei Gerichtsverhandlungen zu sonstigen Gewaltdelikten werden genau diese Fragestellungen ebenfalls abgeklaert. Es ist eben ein wesentlicher Unterschied, ob jemand vorsaetzlich, im Affekt oder aus Notwehr heraus gehandelt hat. Indem man sich bei der haeuslichen Gewalt auf die simple Formel zurueckzieht, der Schlaeger geht, die Geschlagene bleibt, geht man letzten Endes aber am Kern der Problematik vorbei und verbaut sich gleichzeitig die Chancen auf eine Besserung innerhalb der Familie mittels therapeutischer Massnahmen.
Eine kurzfristige Ausweisung aus der Wohnung, wie Du sie fuer akzeptabel haeltst, waere auch fuer mich noch zumutbar, sofern damit eine momentan bestehende akute Bedrohungslage entschaerft werden kann. Konsequenterweise muessten gegen offensichtlich missbraeuchliche Inanspruchnahme des Gesetzes aber im Rahmen des Gerichtsverfahrens auch gleich entsprechende Sanktionen verhaengt und hernach vollzogen werden; dies koennte z.B. die umgekehrte Wegweisung aus der Wohnung beinhalten. Im Interesse aller Betroffenen (Erwachsene sowie allfaellige Kinder) sowie der Rechtssicherheit ueberhaupt ist eine schnelle Abklaerung der jeweiligen Situation jedoch unabdingbar.
Nicht selten ist es aber so, dass beide Partner gewalttaetig sind. In diesem Fall kommt man ohnehin nicht darum herum, eine die ganze Familie (einschliesslich Kinder) umfassende Loesung (Therapie) zu finden. Eine simple (moeglicherweise auf eine zufaellige Konstellation von Gewalttaeter und Gewaltopfer in einem Einzelfall beruhende) Wegweisung kann dann naemlich das Problem keinesfalls loesen. Dieser gesamtheitliche Loesungsansatz fehlt beim GewSchG; er wurde bei der Ausarbeitung des Gesetzes noch nicht einmal ins Auge gefasst.
Ueberhaupt stelle ich fest, dass gerade feministische Denk- und Loesungsansaetze so gut wie nie ganzheitlich sind, obwohl Frauen angeblich viel ganzheitlicher denken als Maenner (zumindest nach der feministischen Ideologie). Da die meisten Feministinnen Frauen sind und andauernd die These vom ueberlegenen weiblichen, ganzheitlichen Denken vertreten, sollte man(n) meinen, sie beherrschen es selber auch besonders gut; das Gegenteil ist offensichtlich der Fall.

Gruss

Maesi


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