Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: GewSchG

Maesi, Sunday, 12.01.2003, 11:35 (vor 7790 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: GewSchG von Jörg am 08. Januar 2003 20:59:14:

Hallo Joerg

In dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ist es
beispielsweise so, daß - man lese und staune - auch eine körperliche
Auseinandersetzung außerhalb der eigenen Wohnung als häusliche Gewalt
umgedeutet werden darf - mit den entsprechenden Konsequenzen. Kaum zu
glauben aber wahr. Habe es vor kurzem erst in einer im Internet
veröffentlichten einschlägigen Publikation gelesen.

Das Problem ist, dass der Begriff 'Haeusliche Gewalt' etwas unklar ist. Gemeint ist damit thematisch eigentlich Gewalt in Partnerschaft und Familie; frueher existierte dazu IMHO der Begriff 'Familienstreitigkeiten'. Haeusliche Gewalt umfasst nicht nur Gewalt innerhalb der eigenen vier Waende sondern auch ausserhalb: ob eine Frau beispielsweise ihren Lebensabschnittspartner in der Wohnung schlaegt oder an einer oeffentlichen Busstation ist letztlich kein grosser Unterschied; in beiden Faellen handelt es sich um Gewaltanwendungen, die unter das Problem 'Haeusliche Gewalt' fallen. IMHO waere der Begriff 'Gewalt in Partnerschaften und Familien' wohl eher geeignet, dieses Problem zu benennen. Allerdings ist dieser Terminus schwerfaelliger als 'Haeusliche Gewalt', ausserdem hat sich letzterer nun einmal im Sprachgebrauch durchgesetzt.

Solch ein Gesetz wie das GewSchG ist ein hochideologisches Gesetz,
das nicht ohne männerfeindliche Grundhaltung durchsetzbar ist, wie sie
insbesondere vom Feminismus verbreitet wird.

Zustimmung. Allerdings gepaart mit einer gewissen Gleichgueltigkeit in nicht feministisch gepraegten Kreisen.

Gruss

Maesi


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