Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Garfield, Wednesday, 29.01.2003, 15:52 (vor 7759 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Odin am 28. Januar 2003 23:03:50:

Hallo Odin!

"NATÜRLICH ist jeder verplichtet eine Straftat anzuzeigen."

Ja, das ist ja gerade das Problem! Schon jetzt ist jemand, der zweifelsfrei eine Straftat beobachtet oder von einer Straftat gehört hat, verpflichtet, diese zur Anzeige zu bringen.

Dieses geplante Gesetz macht also nur dann Sinn, wenn es eine Ausweitung dieses generellen Gesetzes in Bezug auf Kindesmißbrauch darstellt. Wie kann so eine Ausweitung aussehen? Zuerst einmal kann man im Fall des Kindesmißbrauchs das Strafmaß für den Fall einer bewußten Nichtanzeige erhöhen. Wieso aber tut man das dann nur bei Kindesmißbrauch und nicht z.B. bei Mord? Das allein stinkt schon mal nach einer rein propagandistisch motivierten Maßnahme.

Trotzdem wäre das allein ja noch akzeptabel. Eine weitere Verschärfungsmöglichkeit besteht nun aber noch darin, daß eben im Falle des Kindesmißbrauchs solch eine Straftat nicht nur angezeigt werden muß, wenn man zweifelsfrei davon weiß, sondern eben auch, wenn man sie nur vermutet oder eventuell für möglich hält.

Das Problem des Mißbrauchs mit dem Mißbrauch besteht ja eben darin, daß beispielsweise übereifrige Erzieher(innen) mit ausgeprägter sexueller Fantasie schon bei harmlosesten Äußerungen von Kindern gleich Mißbrauchsbeschuldigungen erhoben haben. Oftmals wurden sowohl die Kinder als auch die Eltern durch den darauf folgenden Inquisitionsprozeß mehr geschädigt als das wahrscheinlich bei einem echten Mißbrauch der Fall gewesen wäre.

Da dieser Mißstand mittlerweile öffentlich thematisiert wurde, scheint sich diese Situation ein wenig gebessert zu haben. Es sind mittlerweile diverse Fälle bekannt geworden, in denen sich der Mißbrauchsvorwurf definitiv als unbegründet erwiesen hat. Ich erinnere mich da z.B. an den Fall eines türkischen Kindes. Es erzählte im Kindergarten von einer weißen Flüssigkeit in seinem Mund und von einer Schlange in seinem Hintern. Für die Kindergärtnerin war sofort klar, daß es sich dabei nur um Sperma und um einen Penis gehandelt haben konnte. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, die Mühlen der Justiz liefen fleißig an, und letztendlich stellte sich dann glücklicherweise folgendes heraus: Die weiße Flüssigkeit im Mund war irgendeine Paste gewesen, die ein Zahnarzt an den Zähnen des Kindes verwendet hatte. Die Schlange war ein Spulwurm. Bei einer Untersuchung war festgestellt worden, daß das Kind Würmer hat, und die Eltern haben es ihm dann eben so erklärt. (Soweit ich mich erinnere, ist das Wort für "Wurm" und "Schlange" im Türkischen sogar identisch.) Beides wurde von den jeweiligen Ärzten bestätigt.

Da mehrere solcher Fälle publik gemacht worden sind, sind viele übereifrige Erzieher eben wahrscheinlich etwas vorsichtiger geworden, mit dem Ergebnis, daß entsprechend weniger Fälle zur Anzeige gebracht wurden. Und das in den allermeisten Fällen mit Sicherheit auch zu Recht.

Nun hat sich aber in den letzten Jahrzehnten eine regelrechte "Helferindustrie" etabliert, also jede Menge Beratungsstellen, in denen zumeist radikalfeministisch geschulte Mitarbeiterinnen sitzen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Wenn es weniger Anzeigen wegen Kindesmißbrauchs gibt, haben die auch weniger zu tun. Gerade in Zeiten von zunehmend leeren Kassen müssen sie nun damit rechnen, daß ihnen staatliche Gelder zumindest gekürzt oder aber sogar ganz gestrichen werden.

Was tut frau also dagegen? Frau kontaktiert eine gute Bekannte und Mitkämpferin, die wiederum eine Mitarbeiterin der erwähnten Ministerin kennt, oder vielleicht auch die Ministerin höchstpersönlich... Und schon gibt es einen neuen Gesetzentwurf, der nicht nur Erzieher, sondern die gesamte Bevölkerung bei Androhung drakonischer Strafen regelrecht dazu verdonnert, schon bei dem leisesten Verdacht auf einen Mißbrauchsfall sofort Anzeige zu erstatten. Auf daß die Hexenjagd wieder intensiviert wird und die staatlich geförderten Inquisitorinnen wieder reichlich Arbeit bekommen und ihre berufliche Existenzberechtigung weiterhin nachweisen können...

Noch fataler wird das, wenn man dieses Gesetz dann quasi auch nachträglich anwendet. Konsequenterweise muß dann nämlich bei jedem Mißbrauchsfall auch untersucht werden, ob es möglicherweise Mitwisser gab. Das kann dann durchaus so weit gehen, daß man pauschal sagt, daß Nachbarn oder enge Verwandte doch eigentlich eine Veränderung im Verhaltens des Kindes bemerkt haben und daraus auf einem Mißbrauch hätten schließen müssen... Und schon kommen Nachbarn und Verwandte in die Situation, nachweisen zu müssen, daß sie davon nicht nur nichts wußten, sondern es auch nicht ahnen konnten. Wie aber soll so ein Nachweis erfolgen?

Dieses Gesetz ist flüssiger als flüssig, da es bereits Gesetze gibt, die genau das abdecken, was jetzt als Begründung für diesen Unsinn herhalten muß.

Freundliche Grüße
von Garfield


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