Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ)

Odin, Wednesday, 29.01.2003, 21:16 (vor 7759 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Anzeige von Sexualstraftätern soll Pflicht werden (Artikel in der SZ) von Garfield am 29. Januar 2003 13:52:49:

Tut mir leid, aber nichts von dem, was Du hier andeutest und in dem Gesetz befürchtest finde ich tatsächlich in den Informationen über diese Verschärfung. Da wird m.E. protestiert, nur um protestiert zu haben. Etwas seltsam, wenn man bedenkt, daß IMO Männer NICHT diejenigen sind, die in der Hauptsache Kinder mißbrauchen. Daher wüßte ich auch nicht, warum mich dieses Gesetz ALS MANN angreifen sollte:

Pressestelle BMFSFJ

Pressemitteilung Nr. 24
Veröffentlicht am 29. Januar 2003

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Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen

Bundesministerinnen Brigitte Zypries und Renate Schmidt stellen
Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
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Das Bundeskabinett hat heute einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verabschiedet.
Der Aktionsplan, der unter der Federführung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht, bündelt die verschiedenen
Aktivitäten der Bundesregierung in einem ressortübergreifenden
Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch, Kinderpornografie
(im Internet), Kinderhandel und Kinderprostitution. Die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, stellt den Aktionsplan gemeinsam mit der Bundesministerin der
Justiz, Brigitte Zypries, vor.

Der Aktionsplan hat vier zentrale Ziele:

* den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter
zu entwickeln,
* die Prävention und den Opferschutz zu stärken,
* die internationale Strafverfolgung und Zusammenarbeit sicher zu
stellen sowie
* die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote zu fördern.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate
Schmidt, erklärt: "Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit
eigenen Rechten. Sie brauchen unseren Schutz und unsere Unterstützung,
denn sie sollen ohne Gewalt und ohne sexuelle Übergriffe aufwachsen
können. Wir wollen Kinder stark machen und Erwachsene aufmerksam
machen, damit sexuelle Gewalt von Anfang an keine Chance hat. Allein
in Deutschland werden jährlich etwa 15.000 Fälle von sexuellem
Kindesmissbrauch erfasst, die Dunkelziffer ist weitaus höher. Kinder
leiden meist ein Leben lang unter den Folgen des ihnen zugefügten
Leids. Wir müssen alles dafür tun, um unsere Kinder davor zu schützen.
Die Opfer von sexueller Gewalt brauchen Hilfe und Unterstützung, die
Täter müssen konsequent verfolgt und hart bestraft werden."

Ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts der Bundesregierung ist
die Fortentwicklung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt. Die Bundesministerin der Justiz,
Brigitte Zypries, erklärt: "Sexueller Kindesmissbrauch ist eine
abscheuliche Straftat, die eine entsprechende Strafe nach sich ziehen
muss. Mit der Reform des Sexualstrafrechts verschärfen wir nochmals
die in den Strafvorschriften gegen den sexuellen Missbrauch von
Kindern angedrohten Strafen, um den Schutz von Kindern vor
Sexualstraftätern und vor sexueller Ausbeutung zu stärken."

Die neuen Möglichkeiten des Internets machen weitere Anpassungen im
Strafrecht erforderlich. Vor allem der Bereich der Anbahnung von
Kontakten zu Kindern, die den sexuellen Missbrauch zum Gegenstand
haben, soll strafrechtlich wirksamer erfasst werden. Vorgesehen ist
ferner, die zunehmende Verbreitung von Kinderpornografie im Internet
durch die Verschärfung der Strafvorschriften gegen den Erwerb und den
Besitz von kinderpornografischen Schriften wirksamer zu bekämpfen.

Neben den gesetzlichen Regelungen nimmt im Aktionsplan auch der
Bereich der Prävention und Intervention einen großen Stellenwert ein.
Gezielte präventive Maßnahmen und Hilfen richten sich insbesondere an
Kinder, Eltern, Multiplikatoren, die Polizei, die Justiz und die
Tourismusbranche.

Projekte der Bundesregierung im Bereich der Prävention und
Intervention sind u.a.:

* Verstärkung der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, u.a.
durch eine bundesweite Präventionskampagne sowie die Herausgabe
eines Elternratgebers,
* Ausbau der Beratungsangebote für Kinder und Eltern durch die
Förderung des Kinder- und Jugendtelefons sowie des
Elterntelefons,
* Entwicklung eines Modellprojekts zur Rückfallvorbeugung sexuell
devianter junger Täter,
* Förderung von Fachkongressen, Seminaren und Schulungen u.a. zu
therapeutischen, psychosozialen und pädagogischen Hilfen für
sexuell aggressive Kinder und Jugendliche,
* Berufsgruppenspezifische Fortbildungen, u.a. im Bereich des
Bundeskriminalamtes und der Justiz,
* Entwicklung eines Weiterbildungskonzeptes für haupt- und
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Organisationen
im Kinder- und Jugendbereich,
* Kooperation und Vernetzung zwischen Polizei, Justiz und
Jugendämtern,
* Sensibilisierung der Tourismuswirtschaft für Sextourismus mit
Kindesmissbrauch und die Beteiligung weiterer Projektpartner,
z.B. Flughafenbetreibern, an Präventionsaktionen.

Mit dem Ziel, die Vernetzung noch besser zu koordinieren, fördert die
Bundesregierung das beim Deutschen Jugendinstitut angesiedelte
Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IKK)
als bundesweite Informations- und Vernetzungsstelle.

Neben den nationalen Maßnahmen soll auch die internationale
Zusammenarbeit und Strafverfolgung weiter verbessert werden. Diesem
Ziel dienen beispielsweise die Rahmenbeschlüsse des Rates der
Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie der
sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie. Sie
verpflichten alle Mitgliedstaaten, entsprechende Handlungen unter
Strafe zu stellen.

Speziell zur Bekämpfung des Frauen- und Mädchenhandels sowie zum
Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung wurde eine
deutsch/tschechisch/polnische Arbeitsgruppe eingerichtet, die
gemeinsame Konzepte zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden
Kriminalität erarbeitet und Informationskampagnen sowie Schulungen der
vor Ort eingesetzten Polizei- und Grenzschutzbeamten durchführt.

Der "Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" ist hier und unter
www.bmj.de <http://www.bmj.de/> erhältlich oder bei den Pressestellen
abrufbar.

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
Internet: http://www.bmfsfj.de/

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