Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch ein interessantes BGH-Urteil zur Kenntnissnahme für die Frauen unter uns

Odin, Monday, 17.01.2005, 13:18 (vor 7242 Tagen)

Das BGH - Urteil von letzter Woche hat auch interessante Vorläufer, die ebenso grotesk sind:

"Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die
Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer
Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute
gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden,
so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und
Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen.
Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine
natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit
der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der
andere dabei empfindet."

Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) 1967
veröffentlicht in: NJW 1967, 1078

entnommen aus "Das Jahrhundert des deutschen Familienrechtes"

Peter Derleder in: "Kritische Justiz", 1/2000, S. 2-21


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