Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Noch ein interessantes BGH-Urteil zur Kenntnissnahme für die Frauen unter uns

Ralf, Monday, 17.01.2005, 17:35 (vor 7242 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Noch ein interessantes BGH-Urteil zur Kenntnissnahme für die Frauen unter uns von Odin am 17. Januar 2005 11:18:07:

Hmm,

ich finde die bisherige Diskussion hier etwas seltsam. Da steht zum einen das Jahr 1967 drin, zum anderen steht aber nicht drin, in welchem Kontext diese Passage gefallen ist.

Ich spekuliere jetzt einfach mal: Da ging es um Scheidung o.ä., und die Scheidungsgründe ("Wer ist schuld?"). Daraufhin war das Gericht der Ansicht, durch ihre völlige Passivität habe die Frau ihre "ehelichen Pflichten" verletzt, und hat das als berechtigten Scheidungsgrund gewertet.

Wie gesagt, reine Spekulation, aber ich schätze die Chance recht hoch ein, mit diesem Szenario halbwegs richtig zu liegen.

Dann wäre die Sichtweise "staatliche Bevormundung der Intimsphäre" aber nur sehr bedingt richtig - eingentlich hätte der BGH dann nur gesagt, dass dem Mann unter diesem Bedingungen die Fortführung der Ehe quasi nicht zumutbar ist (er also einen "berechtigten Scheidungsgrund" hat).

Wenn man dann die Jahreszahl des Urteils berücksichtigt, finde ich das nicht soooo verwunderlich, es liest sich aus heutiger Sicht halt etwas merkwürdig.

Irgendeine Parallele zum Urteil über selbstbestimmte Vaterschaftstests halte ich da aber für völlig unpassend.

Gruß Ralf


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