Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben?
Vielleicht eine dumme Frage.
Aber wenn Sorge r e c h t verboten wird, weil einseitig geregelt,
wer kann einen hindern, eine Sorge p f l i c h t Erklärung abzugeben?
Warum kann ich nicht zum Notar gehen und eine einseitige Sorgepflichterkläung abgeben und sie als Urkunde...
(*) dem Jugendamt zur Kenntnisnahme
(*) dem Standesamt zur Verwaltung der Standesangelegenheiten
und (*) z.B. der Kindsmutter übergeben.
Was würde schlimmsten Falls passieren.
Nichts Schlimmes. Die können sie auf eigene Kosten
zurückschicken oder verbrennen!
Klar können die nichts damit anfangen, aber kennt Ihr
die Geschichte von Asterix in Rom und speziell bei dem Behördengang?
Wäre das nicht eine gute Idee, sich damit auseinander zusetzten?
Gruß aus dem wilden Süden!
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- Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Männerrechtler,
14.09.2005, 01:38
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - Odin, 14.09.2005, 03:24
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 12:50
- Es gibt kein Sorgerecht -
Daddeldu,
14.09.2005, 18:29
- Re: Es gibt kein Sorgerecht - susu, 15.09.2005, 00:40
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Conny,
14.09.2005, 19:15
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 20:58