Es gibt kein Sorgerecht
Als Antwort auf: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? von Männerrechtler am 13. September 2005 22:38:
Hallo Männerrechtler,
wenn Sorge r e c h t verboten wird, weil einseitig geregelt,
wer kann einen hindern, eine Sorge p f l i c h t Erklärung abzugeben?
Auch wenn jeder immer vom Sorgerecht spricht eigentlich gibt es das nicht. Der Gesetzgeber spricht immer nur von der elterlichen Sorge. Dies ist der Gesetzesbegriff. Z. B.:
Titel 5 - Elterliche Sorge (§§ 1626 - 1698b)
§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)
Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
2. einander heiraten.
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben
§ 1629 Vertretung des Kindes
(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes.
Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die elterliche Sorge allein ausübt
(2)
Steht die elterliche Sorge für ein Kind den Eltern gemeinsam zu
Es heißt auch nicht Sorgerechtserklärung sondern Sorgeerklärungen.
Es bleibt Dir natürlich unbenommen, jede notarielle Erklärung abzugeben die Dir in den Sinn kommt.
Gruß,
Daddeldu
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- Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Männerrechtler,
14.09.2005, 01:38
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - Odin, 14.09.2005, 03:24
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 12:50
- Es gibt kein Sorgerecht -
Daddeldu,
14.09.2005, 18:29
- Re: Es gibt kein Sorgerecht - susu, 15.09.2005, 00:40
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Conny,
14.09.2005, 19:15
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 20:58