Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben?
Als Antwort auf: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? von Männerrechtler am 13. September 2005 22:38:
apropo sorgerecht. wie ist das, falls die allein sorgeberechtigte mutter ins gras beißt oder aus anderen gründen nicht mehr fähig ist, für das kind zu sorgen. wo kommt das kind hin?
mal angenommen, sie beißt ins gras. dem vater kann sie dann ja die elterliche sorge nicht mehr geben. oder kann diese elterliche sorge in diesem fall jemand anderer überschreiben?
freundliche grüße
Conny
ps: als mein kind noch klein war, habe ich mal sternschnuppen gesehen und mir gewünscht, daß die mutter einen tötlichen unfall hat. heute habe ich angst davor. ich glaube, daß ich das kind ins heim schicken würde.
gesamter Thread:
- Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Männerrechtler,
14.09.2005, 01:38
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - Odin, 14.09.2005, 03:24
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 12:50
- Es gibt kein Sorgerecht -
Daddeldu,
14.09.2005, 18:29
- Re: Es gibt kein Sorgerecht - susu, 15.09.2005, 00:40
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? -
Conny,
14.09.2005, 19:15
- Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? - blendlampe, 14.09.2005, 20:58