Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben?

Odin, Wednesday, 14.09.2005, 03:24 (vor 7002 Tagen) @ Männerrechtler

Als Antwort auf: Kann man statt Sorge"recht" eine freiwillige Sorgepflichterklräung abgeben? von Männerrechtler am 13. September 2005 22:38:

Alles diskutabel - man muß sich nur einigen! Und GEMEINSAM vorgehen.

Entsprechendes ist aber schon in Vorbereitung - weitere Vorschläge erwünscht


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